Allgemeine Berichte | 24.11.2017

Durchführung des Winterdienstes

Einrichtung von Halteverbote

Kreis Ahrweiler. Für die Wintermonate Dezember 2017 bis einschließlich März 2018 wird in den Ortsdurchfahrten: •Kirchdaun, Scheidskopfstraße (K 39), Einmündung Kirchstraße bis Einmündung Brunnenstraße •Heppingen, Schulstraße (L 80), Einmündung Burgstraße bis Spielplatz •Oeverich (L 79) von der Einmündung L 80 bis zur Einmündung Josefstraße •Esch, Dernauer Straße (K 35) von Haus-Nr. 15 bis Haus-Nr. 3 •Holzweiler, Vettelhovener Straße (K34) Schultheissgässchen bis Pützstraße •Waldorf, Einmündung L 87 bis Neustraße, Hausnummer 8 •Oberzissen, Mittelstraße (K 51) von der Einmündung K 50 bis Burgstraße •Oberdürenbach, Hauptstraße (K 52) von Haus-Nr. 26 bis Haus-Nr. 35 •Ramersbach, Heckenbacher Straße (L85) Ober den Gärten bis Ahrtalstraße (L84) ein eingeschränktes beziehungsweise absolutes Halteverbot eingerichtet. Durch parkende Fahrzeuge in den oben genannten Bereichen ergeben sich immer wieder Probleme beim Befahren der Straßen mit Winterdienstfahrzeugen der Straßenmeisterei. Die Regelung dient dazu, den Winterdienst und damit auch die Verkehrssicherheit auf den genannten Straßen zu gewährleisten. Die Anlieger und Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung gebeten.

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