Strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft – Kirchenrechtliche Voruntersuchung ruht
Bistum Trier: Bischof beurlaubt Priester
Trier. Bischof Dr. Stephan Ackermann hat einen Priester des Bistums Trier von seinem Dienst beurlaubt. Gegen den Priester läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wegen des Vorwurfs einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (13. Abschnitt des Strafgesetzbuches).
Der Vorwurf bezieht sich nicht auf Kinder oder Jugendliche.
Dem Mann ist es untersagt, öffentlich Gottesdienste zu feiern oder die Sakramente zu spenden. Das Leitungsteam des Pastoralen Raums, die pastoralen Mitarbeitenden und die Gremien an seinem Einsatzort sind informiert, ebenso die Verantwortlichen an früheren Einsatzorten.
Ein kirchenrechtliches Voruntersuchungsverfahren ist eingeleitet; es ruht für die Dauer der staatlichen Ermittlungen. Für den Priester gilt die Unschuldsvermutung. Pressemitteilung