Allgemeine Berichte | 18.03.2026

Wenn der angemeldete „Sperrmüll“ am Abfuhrtag stehen bleibt, liegt das nicht selten an einem bestimmten Grund:

Elektro- und Metallschrott richtig entsorgen

Symbolbild.  Foto: Pixabay

Kreis Neuwied. Wenn der angemeldete „Sperrmüll“ am Abfuhrtag stehen bleibt, liegt das nicht selten an einem bestimmten Grund: Das Kinderfahrrad, der Wäscheständer und auch die alte Leiter aus dem Schuppen sind zwar sperrige Gegenstände, bestehen jedoch überwiegend aus Metallen und müssen deshalb als „Schrott“ angemeldet werden. Die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied gibt hilfreiche Tipps, wie Sie korrekt unterscheiden und entsorgen können.

E-Schrott oder Metallschrott – Was gehört wozu?

Als Elektronikschrott gelten alle Geräte, die entweder einen Akku oder einen Stecker aufweisen. Das bedeutet der Rasierer, die Kaffeemaschine, Großgeräte wie die Waschmaschine oder der Fernseher, sie alle sind „Elektroschrott“. Alle nicht-elektronischen Gegenstände, die überwiegend aus Metallen wie Aluminium, Eisen, Messing oder ähnlichem bestehen, werden hingegen als Metallschrott angenommen.Bei Unsicherheiten, ob ein Gegenstand zum Schrott oder zum Sperrmüll gehört, kann man sich über das Abfall-ABC (online unter abfall-nr.de/richtig-entsorgen/abfall-abc) informieren oder die Abfallberatung kontaktieren.

Wichtige Abholregeln

(E-)Schrott, der aufgrund seiner Größe (mehr als 1 Kubikmeter) oder seines Gewichts (mehr als 100 kg) nicht verladen werden kann, ist von der Abholung ausgeschlossen. In so einem Fall muss der Eigentümer den Transport selbstständig organisieren. Zudem ist die Gesamtmenge des (E-) Schrotts pro Abholung auf maximal 5 Kubikmeter begrenzt.

Die Anmeldung des Schrotts

Es wird darum gebeten, Elektrokleingeräte (Radio, Föhn und Co.) nur in Verbindung mit Elektrogroßgeräten (Waschmaschine, Herd u. ä.) anzumelden. Denn Kleingeräte werden auch im örtlichen Elektrofachgeschäft zurückgenommen – für beispielsweise eine elektronische Zahnbürste ein Müllfahrzeug zu bestellen, wäre daher eine Ressourcenverschwendung. Radiatoren und Kühlgeräte müssen aufgrund der enthaltenen Flüssigkeiten in der Anmeldung ausgewiesen werden. Die Anmeldung kann bequem online (unter: Sperrmüll & Mehr: online anmelden – Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied) oder analog per Scheckkarte zu den im Abfuhrkalender angegebenen Terminen vorgenommen werden. Bitte beachten Sie dabei, dass Ihnen nur der nächste freie Termin bestätigt werden kann, da die Kapazitäten pro Abholung begrenzt sind. Ein Anspruch auf einen

„Wunschtermin“ besteht nicht.

Wichtig: Eine Anmeldung muss mindestens 10 Tage vor dem geplanten Abholungstermin erfolgen. Den persönlichen Abfuhrkalender mit den Terminen für Ihren Wohnort finden Sie auf der Website der Abfallwirtschaft abfall-nr.de.

Bereitstellung des Schrotts

Der Schrott sollte am Abend vor der Abholung gut sichtbar an der Grundstücksgrenze bereitgestellt werden. Dabei sollte man beachten, dass die Mitarbeiter der Abfuhr kein Privatgrundstück betreten dürfen. Wenn der Schrotttermin auf den gleichen Tag fällt wie der Sperrmülltermin, müssen Schrott und Sperrmüll separat voneinander aufgestellt werden, da zwei verschiedene Müllfahrzeuge zur Abholung kommen. Die Bürgerinnen und Bürger sollten zudem unbedingt darauf achten, den (E-)Schrott entfernt von Metallgeräten (z.B. Fahrrädern) bereitzustellen, welche nicht entsorgt werden sollen! Nach der Abholung sind Sie als Bürger verpflichtet, den Abstellort zu reinigen. Achten Sie darauf, dass keine Nägel, Schrauben oder andere Teile zurückbleiben, um Ärgernisse und mögliche Gefährdungen zu vermeiden.

Alternativen im Sinne der Abfallvermeidung

Im Sinne der Abfallvermeidung möchten wir dazu anregen, Gegenstände, die noch in gutem Zustand sind, weiterzugeben. Auf einschlägig bekannten Plattformen oder bei sozialen Einrichtungen können gut erhaltene Fahrräder oder Elektrogeräte noch einen dankbaren Abnehmer finden und so einem neuen Zweck zugeführt werden.

Jede Mithilfe bei der sachgerechten Verwertung oder Entsorgung trägt dazu bei, die Umwelt zu schonen und Abfall effizient zu reduzieren. Für weitere Informationen und bei Fragen kann sich an die Abfallberatung gewendet werden oder das Abfall-ABC unter der Website abfall-nr.de genutzt werden.

Pressemitteilung

Abfallwirtschaft

Landkreis Neuwied

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