Allgemeine Berichte | 28.05.2019

Die Stadt Koblenz informiert:

Endausbau der L52 Nordentlastung

Straßendurchbruch Metternich startet ebenso

Koblenz. Das Tiefbauamt der Stadtverwaltung Koblenz teilt mit, dass die Baumaßnahme am Straßendurchbruch Metternich wie geplant Ende Mai 2019 starten wird.

Es handelt sich dabei um den abschließenden Bauabschnitt der L 52 Nordentlastung Koblenz sowie um den Lückenschluss der B 416 zur L 52 dem sogenannten Straßendurchbruch Metternich.

Somit wird zukünftig eine direkte Straßenverbindung zwischen der stadteinwärts führenden B 9 im Norden und der in Richtung Kurt- Schumacher-Brücke verlaufenden B 416 im Süden, vorhanden sein. Diese herzustellende Strecke wurde in vier Bauabschnitten eingeteilt.

Im ersten Abschnitt wurde durch die Stadt Koblenz im Jahre 2016, die bestehende Kreisverkehrsanlage im Bereich der Gemeindestraße „An der Römervilla“ zu einer lichtsignalgesteuerten Kreuzung umgebaut.

Anschließend wurde im Jahre 2017 unter der Federführung des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz der zweite Abschnitt begonnen. Hierbei handelt es sich um die Verbindung von der Kreuzung „An der Römervilla“ bis zur neuen Kreuzung am Weinackerweg, die sich aktuell im Endausbau befindet.

Parallel zum zweiten Abschnitt wurde durch die Stadt Koblenz im Jahre 2018 mit dem dritten Bauabschnitt begonnen. Dieser beinhaltete die Erd- und Kanalbauarbeiten sowie die Herstellung eines Brückenbauwerks für Fußgänger und Radfahrer im Bereich der ehemaligen Bahntrasse.

Beim nun beginnenden vierten Bauabschnitt handelt es sich um den baulich schwierigsten Teil, da parallel zum reinen Straßenbau auf Grund des erforderlichen Geländeeinschnittes zusätzlich zwei neue Stützwände errichtet werden müssen. Im Verlauf dieser Stützwände entstehen die neuen Auf- und Abfahrtsäste von der B 416 zur Rübenacher Straße. Weiterhin wird im Zuge der Bauarbeiten eine wichtige Verbindung der Wasserversorgung durch die Energienetze Mittelrhein hergestellt. Zum Ende der Maßnahme, voraussichtlich Jahresmitte 2020, wird im Kreuzungsbereich der Rübenacher Straße, zwischen der Kreuzung „Im Acker“ und der Einmündung „In der Wegelänge“ eine neue Lichtsignalanlage installiert, die Abdichtung des dazwischen befindlichen Brückenbauwerkes erneuert sowie eine neue Asphaltdeckschicht aufgebracht.

Auf Grund des am Jahresanfang mit der bauausführenden Firma geschlossenen Vertrages war eine Vollsperrung der Wendeschleife B 416 in Richtung Uni / Güls einschließlich deren vollständigem Rückbau bereits mit dem Baubeginn vorgesehen, damit die Stützwände, die zum Teil quer über die Wendeschleife verlaufen, hergestellt werden können. Da sich zwischenzeitlich jedoch die Verkehrssituation in Koblenz verändert hat und man keine weitere Straße sperren möchte, wurde durch die Stadtverwaltung Koblenz in Zusammenarbeit mit der ausführenden Baufirma ein alternatives Bau- und Verkehrskonzept erarbeitet.

Nunmehr ist vorgesehen im Bereich der vorhandenen Wendeschleife B 416 eine zusätzliche, provisorische Baustraße herzustellen. Hierdurch wird es möglich den Verkehr bis Ende September aufrecht zu erhalten und gleichzeitig die Stützwände zu bauen. Um den für die Arbeiten benötigten Arbeitsraum zu schaffen, muss die Baustraße mit engeren Radien als im Bestand gebaut werden. Infolge dessen ist Nutzungsbegrenzung auf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und eine zusätzliche Längenbeschränkung bis max. 10 m erforderlich. Der übrige, geringfügige Schwerlastverkehr wird örtlich über Trierer Straße - Im Acker - Rübenacher Straße umgeleitet.

Sobald die Arbeiten an den Stützwänden abgeschlossen sind, können ab Oktober die neuen Auf- und Abfahrtsrampen zur Rübenacher Straße sowie der Lückenschluss zur B 416neu begonnen werden. Über den Rückbau der Wendeschleife und der daraus resultierenden Umleitung für alle Verkehre wird die Stadtverwaltung Koblenz frühzeitig gesondert informieren.

Die geschätzten Baukosten für die Herstellung des gesamten städtischen Ausbauabschnittes ab dem Knotenpunkt Weinacker bis zur Rübenacher Straße betragen rund 3,2 Mio. Euro. Aufgrund der hohen Verkehrsbedeutung unterstützt das Land Rheinland-Pfalz die Maßnahme mit einer Förderung von 65 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, sodass der reine Stadtanteil derzeit auf etwa 1,1 Mio. Euro geschätzt wird.

Pressemitteilung

Stadt Koblenz

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