Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Energieausweise verlieren nach 10 Jahren Gültigkeit

Die ersten Energieausweise wurden im Juli 2008 ausgestellt

27.06.2019 - 10:27

Kreis Neuwied. Im vergangenen Jahr verfielen die ersten Energieausweise. Eigentümer, die 2008 oder 2009 einen Energieausweis für ihr Gebäude erstellen ließen, müssen ihn erneuern, sobald sie ihr Haus oder eine Wohnung darin neu vermieten oder verkaufen wollen. Auch Eigentümergemeinschaften brauchen einen aktuellen Energieausweis für das gesamte Gebäude, sobald eine Wohnung einen neuen Mieter oder Käufer erwartet.

Der Energieausweis ermöglicht es potentiellen Käufern oder Mietern die energetische Qualität eines Gebäudes zu bewerten. Er unterscheidet die Effizienzklassen A bis G, wobei Klasse „A“ energetisch besonders gute Gebäude kennzeichnet, während Klasse „G“ einem Gebäude eine schlechte energetische Wirksamkeit bescheinigt. Die konkreten Energiekosten sagt der Energieausweis jedoch nicht vorher, da er weder den individuellen Einfluss der Bewohner noch die Preise des jeweiligen Energieträgers berücksichtigt.

Eigenheimbesitzer, die ihr Haus weder verkaufen noch vermieten wollen, benötigen keinen Energieausweis. Alle anderen begehen eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld verhängt werden kann, wenn sie den Interessenten keinen vorlegen.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet Miet- oder Kaufinteressenten nach Terminvereinbarung Hilfestellung bei der Bewertung der Angaben im Energieausweis an. Zudem berät sie Hauseigentümer bei der Frage, ob ein Energieausweis erforderlich und welcher Energieausweis in ihrem Falle geeignet ist. Die Energieausweise selbst werden im Rahmen der Energieberatung nicht ausgestellt.

Im Landkreis Neuwied finden die nächsten Sprechstunden wie folgt statt:

In Asbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 17. Juli von 13.45 bis 16.45 Uhr.

In Bad Hönningen im Rathaus am 7. August von 8.15 bis 12 Uhr.

In Dierdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 25. Juli von 15 bis 18 Uhr.

In Neuwied in der Kreisverwaltung am 10. Juli von 14 bis 17.45 Uhr.

In Rengsdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 11. Juli von 15 bis 18 Uhr.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Telefonische Voranmeldung unter der Tell.: (08 00) 60 75 600 (kostenlos). Montags von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr.

Pressemitteilung

der Verbraucherzentrale RLP

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