Allgemeine Berichte | 15.09.2022

Entgeltüberwachungsstelle der SGD Nord informiert

Energiepreispauschale steht auch Beschäftigten in Heimarbeit zu

Region. Die im September 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale steht auch Beschäftigten in Heimarbeit zu, die unter das Heimarbeitsgesetz fallen. So sollen Aufwendungen, die durch die Erwerbstätigkeit entstehen, abgemildert werden. Bei Fragen zu diesem Thema steht die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord Koblenz Heimarbeitenden beratend zur Seite. Wer für einen Auftraggeber in der eigenen Wohnung oder in einer selbstgewählten Betriebsstätte arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber überlässt, ist Heimarbeiter im Sinne des Heimarbeitsgesetzes. Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter gelten steuerrechtlich auch als Arbeitnehmende. Somit besteht ein Anspruch auf die Energiepreispauschale. Dieser gilt auch für geringfügig in Heimarbeit Beschäftigte (Minijobber). Wer in Heimarbeit beschäftigt ist und die Auszahlung nicht vom jeweiligen Auftraggeber erhält, kann die Pauschale über die Einkommenssteuer-Veranlagung geltend machen. Alle Fragen rund um das Thema „Heimarbeit und Heimarbeitsgesetz“ beantwortet die Entgeltüberwachungsstelle der SGD Nord unter Tel. (02 61) 1 20 21 73.

Pressemitteilung SGD Nord

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