Allgemeine Berichte | 14.12.2021

Notwendige Preisanpassungen beim AWB

Entsorgung der Flutschäden wird durch Wiederaufbaufonds finanziert

Kreis Ahrweiler. Nach vier Jahren unveränderter Preise ist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises (AWB) nun gezwungen, für 2022 die Müllgebühren zwischen 0,63 Euro (je 80 Liter Tonne) und 1,90 Euro (je 240 Liter Tonne) moderat anzuheben.

Grund für diese unaufschiebbare Maßnahme ist die Tatsache, dass die Preise der Vertragsdienstleister deutlich gestiegen sind. Die damit verbundene Satzungsänderung ist Gegenstand der heutigen Kreistagssitzung. Wer die Sitzung verfolgen möchte, kann dies über den YouTube-Kanal der Kreisverwaltung Ahrweiler tun.

Der Erste Kreisbeigeordneter Horst Gies MdL unterstreicht: „Die Bewältigung der Flutkatastrophe ist nicht die Ursache für die Erhöhung. Der AWB finanziert seinen extrem hohen finanziellen Aufwand durch den Wiederaufbaufonds von Bund und Ländern und hat bereits Ausgaben in Höhe von rund 106 Millionen Euro beglichen sowie zur Erstattung angemeldet.“

Wichtig für die Menschen der Region: Die Erhöhung soll sozialverträglich erfolgen. Wer also beispielsweise seine 80 Liter Restmülltonne sechs Mal leeren lässt, zahlt 3,78 Euro pro Jahr mehr. Bei 13 Leerungen sind es dann mit 8,19 Euro immer noch deutlich unter zehn Euro jährlich oder auf den Monat umgerechnet leicht abgerundet 0,68 Euro. Die Kosten für die PluS-Tonne erhöhen sich um 0,71 Euro je 80 Liter Tonne. Damit bleibt die PluS-Tonne nach wie vor günstiger als die Leerung der Restabfalltonne.

Die Entsorgungsverträge, die letztlich für den Preis verantwortlich sind, werden etwa alle drei Jahre europaweit ausgeschrieben. Das Ergebnis ist für den AWB ernüchternd und reiht sich in die allgemein steigende Inflation ein: Rund 27 Prozent (mehr als 1,5 Millionen Euro) kommen an zusätzlichen Kosten auf den AWB zu. Davon entfällt gut die Hälfte auf die Bioabfallsammlung und dessen Verwertung. Es ist unmöglich, dass der AWB diese Mehrkosten und dann zusätzlich noch die Kosternsteigerungen der Inflation aus eigener Kraft stemmt. Deshalb ist eine Preisanpassung ist nicht nur zwingend notwendig, sondern vor allem auch gesetzlich vorgeschrieben.

Letztlich geht man beim AWB davon aus, dass viele Menschen ohnehin künftig verstärkt auf Müllvermeidung bei ihren Einkäufen achten. Übrigens: Der AWB bietet auf seinen Internetseiten und im kommenden Abfallratgeber interessante Abfallvermeidungstipps.

Wer berechnen möchte, welche Kosten ab 2022 für den eigenen Haushalt anfallen, kann dies ab dem 17. Dezember 2021 mithilfe des aktualisierten Abfallgebührenrechners auf www.meinawb.de.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Ahrweiler

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