Allgemeine Berichte | 31.07.2017

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rhein-Lahn-Kreises informiert

Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen

Rhein-Lahn-Kreis. Dämmstoffe, die den Schadstoff HBCD enthalten, sowie Gemische mit HBCD-haltigen Dämmstoffen können von Privatleuten auch nach dem 1. August 2017 im Kleinanliefererbereich des Abfallwirtschaftszentrums Rhein-Lahn in Singhofen angeliefert oder über die Containerabfuhr „entsorgt“ werden. Darauf macht der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rhein-Lahn-Kreises aufmerksam. Dies gilt allerdings nicht für gewerbliche Anlieferungen, die ab dem 1. August nicht mehr angenommen werden können.

Grund für diese vorübergehende Maßnahme ist, dass der Bundesrat jüngst die „Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP) und zur Änderung der Abfallverzeichnisverordnung“ beschlossen hat. Die Verordnung wurde erst am 24. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt bereits am 1. August 2017 in Kraft. Diese neue Verordnung regelt, dass die Entsorgungsvorgänge für sogenannte POP-Abfälle, dies sind unter anderem HBCD-haltige Polystyrolabfälle und somit auch Baustellenmischabfälle mit HBCD-haltigem Styropor von gewerblichen Erzeugern, Beförderer und Entsorger nun genehmigt und dokumentiert werden müssen. Damit entstehen für gewerbliche Anlieferungen umfangreiche Nachweis- und Registerpflichten, die aufgrund der Kürze der Zeit und noch zu klärender Fragen noch nicht „umgesetzt“ werden konnten.

Daher bittet die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft um Verständnis, dass ab dem 1. August 2017 zumindest übergangsweise von gewerblichen Anlieferern keine HBCD-haltigen Dämmstoffe oder Gemische mit HBCD-haltigen Dämmstoffen aus dem Baubereich angenommen werden können. Pressemitteilung

des Rhein-Lahn-Kreises

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