Ortsgemeinde Löf-Kattenes
Entsorgung von Sondermüll auf dem Grünschnittsammelplatz
Löf. Leider wird der Grünschnittsammelplatz zunehmend für die illegale Müllentsorgung genutzt. Ortsbürgermeister Johannes Liesenfeld hat schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die Ordnungswidrigkeiten stets bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden.
Der aktuelle Fall stellt allerdings mit Blick auf die kriminelle Energie eine neue Qualität dar. Bisher Unbekannte haben auf der Fläche Asbestplatten und -plattenreste abgelegt. Die Mineralfaser ist als krebserregend eingestuft, daher gelten für den Umgang mit diesem Gefahrstoff besondere gesetzliche Vorschriften. Asbest, aber auch Blei, Öle oder Kühlmittel können mit der Hilfe des Regens in den Boden und anschließend bis in das Grundwasser eindringen. So bedrohen sie Pflanzen, Tiere und Menschen gleichermaßen. Sie gelten als gefährliche Abfälle und müssen getrennt von anderen Abfällen gesammelt und entsorgt werden.
Verursacht die illegale Müllentsorgung eine Verschmutzung von Luft, Boden oder Gewässern, handelt es sich um eine Straftat. Die strafrechtliche Verfolgung der illegalen Müllentsorgung basiert auf § 326 des Strafgesetzbuches (StGB). Der Strafrahmen beläuft sich auf im Einzelfall festzulegende Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Die Polizei Brodenbach wurde über den Sachverhalt informiert und man hat von dort aus bereits die Arbeit zur Ermittlung des Straftäters aufgenommen.
Ortsbürgermeister Johannes Liesenfeld macht deutlich, dass es sich hier nicht um ein Kavaliersdelikt handelt. Er möchte deshalb ausdrücklich darum bitten, sollte man Informationen zur Straftat haben, diese unmittelbar an die Polizei Brodenbach oder das Gemeindebüro Löf weiterzugeben. Pressemitteilungr
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