Allgemeine Berichte | 10.09.2026, 06:00 Uhr

Erdung über die Wasserleitung ist verboten

Erdung über die Wasserleitung ist verboten

Beim Wasserzählerwechsel können gefährliche Berührungsspannungen auftreten. Das bedeutet Lebensgefahr – für den Monteur und alle Personen, die in dem Haus leben. Fließt Strom über alte Metallrohre, besteht beim Austausch des Wasserzählers oder bei Reparaturen nämlich akute Lebensgefahr durch Stromschlag

Früher durfte das Trinkwassernetz als Erdung genutzt werden, heute ist dies nach den geltenden VDE-Bestimmungen nicht mehr zulässig – es muss eine separate Erdungsanlage mit einer Potentialausgleichsschiene nach den aktuellen Vorschriften installiert werden.

Trinkwasser wird heute in den meisten Fällen durch Kunststoffleitungen zugeführt. Kunststoff leitet aber den Strom nicht. Damit verliert das öffentliche Wasserrohrnetz seine Funktion als Erder, Erdungsleiter oder Blitzschutzerder. Nach den einschlägigen Bestimmungen ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung der Anschlussnehmer verantwortlich, der auch alle anfallenden Kosten trägt. In der Regel ist dies der Haus- beziehungsweise Grundstückseigentümer. Zum Schutz vor Gefahren weist der Eigenbetrieb Wasser und Abwasser der VG Mendig darauf hin, dass die Elektroinstallation des Hauses von einem qualifizierten Elektrofachbetrieb überprüft und womöglich entsprechend den geänderten Bedingungen angepasst werden muss, da ohne ausreichende elektrische Schutzmaßnahme unter Umständen Lebensgefahr für die Hausbewohner und für die mit den Wasserleitungsarbeiten beauftragten Handwerkern besteht. Bei Eintritt etwaiger Personen- oder Sachschäden, die infolge der Nutzung des Wasserrohrnetzes zur Erdung der elektrischen Anlage entstehen, ist eine Haftung des Eigenbetriebs ausgeschlossen. Bei Fragen zum Verfahren zur nachträglichen Erdung der Hausinstallation wenden Sie sich bitte an Ihren Elektrofachbetrieb.Wasser- und Abwasserwerk

E i g e n b e t r i e b

der Verbandsgemeinde Mendig

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