Allgemeine Berichte | 20.07.2016

Verwaltungsgericht Koblenz

Erhebung von Vorausleistungen rechtswidrig

Die Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge für die Hanallee in Dierdorf ist rechtswidrig

Koblenz. Die Hanallee in Dierdorf ist eine ca. 270 m lange Straße. Sie war einst in das Fürstlich-Wiedsche Besitztum eingebunden. Eine 1713 errichtete Wagenremise wurde dort 1848 zum Gefängnis ausgebaut und ab 1923 von einem Speditionsunternehmen genutzt. Später wurden an der Allee das Haus der Oberförsterei und weitere Gebäude, u. a. für einen Kindergarten gebaut. Nach Bombardierung im Frühjahr 1945 standen noch mindestens sieben oder acht Gebäude an der Straße. Der Rat der Stadt Dierdorf beschloss im Juni 2013 ein Ausbauprogramm für die Hanallee und legte fest, dass es sich bei der Maßnahme um die erstmalige Herstellung einer Straße handele. Die Stadtverwaltung verlangte daraufhin Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag von den Grundstückseigentümern. Hiergegen wandten die Eigentümer zweier Grundstücke ein, es handele sich bei der Allee um eine bereits vorhandene Straße, für die allenfalls Ausbaubeiträge erhoben werden dürften. Als Folge müsse die Stadt statt lediglich 10 % der anfallenden Kosten für die Maßnahme einen deutlich höheren Anteil – mindestens 25 % – übernehmen. Der Kreisrechtsausschuss des Landkreises Neuwied gab den Widersprüchen der Eigentümer statt. Die Stadt Dierdorf war hiermit nicht einverstanden und suchte beim Verwaltungsgericht um Rechtsschutz nach. Die Klage hatte keinen Erfolg. Die Stadt Dierdorf, so die Koblenzer Richter, dürfe für die beschlossene Baumaßnahme keine Erschließungsbeiträge erheben. Bei der Hanallee im hier relevanten südöstlichen Teil handele es sich im Rechtssinne um eine bereits vorhandene Straße. Sie sei bereits 1951 durch ein Gebiet verlaufen, das als Innenbereich einzustufen gewesen sei. Die Anzahl von sieben oder acht vorhandenen Gebäuden stelle einen Ortsteil mit eigenem Gewicht da. Zudem habe die Hanallee damals einen ortsüblichen Ausbauzustand gehabt, da sie mit einer Makadam-Straßendecke sowie Entwässerungseinrichtungen und Straßenlampen versehen gewesen wäre. Auch wenn entlang der Allee 1951 keine Bürgersteige angebracht gewesen seien, habe sie gleichwohl über sämtliche Merkmale verfügt, die eine Straße nach dem Ortsstatut der Stadt Dierdorf aus dem Jahr 1951 hätte haben müssen. Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen. (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteile vom 16. Juni 2016, 4 K 517/15.KO und 4 K 549/15.KO)

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