Allgemeine Berichte | 17.10.2017

Aus dem Polizeibericht

Erpressung nach „Sex-Chat“

Erpressung nach „Sex-Chat“

Koblenz. Bundesweit häufen sich Fälle, bei denen Internet-User Opfer einer Erpressung werden. Auch in Koblenz wurden erneut in den zurückliegenden Wochen mehrere gleich gelagerte Fälle angezeigt. Zwar handelt es sich bei den Opfern vorwiegend um Jugendliche, es finden sich aber auch Erwachsene darunter. Ob Mann oder Frau ist dabei egal, Geschädigte beiderlei Geschlechts haben sich mittlerweile bei der Polizei gemeldet und Anzeige erstattet. Die

Vorgehensweise der Täter ist dabei im Wesentlichen immer gleich: Über geeignete Plattformen wie Soziale Netzwerke, Spiele-Chats auf Konsolen oder auch Whatsapp wird zunächst ein loser Kontakt geknüpft und eine „Unterhaltung“ initiiert. Bereits nach nur wenigen hin und her gesandten Nachrichten schlägt der Gesprächspartner dann vor, sich zu einem privaten Videochat zu verabreden. Gerne genutzt wird dabei die kostenlos verfügbare Software Skype. Im Videochat geht es dann gleich zur Sache. Der vermeintliche Chatpartner sitzt schon halbnackt vor der Kamera. Vermeintlich deswegen, weil es sich nicht selten um gut vorbereitete Videosequenzen handelt, die tatsächlich von den Tätern per Knopfdruck und auf die Reaktion des Gegenübers angepasst eingespielt werden. Den Geschädigten wird suggeriert, dass man sich in einem „geschützten Raum“ befinde. Nichts von dem was vor der Kamera passiere könne nach außen dringen. Im Anschluss werden sie dann zunächst aufgefordert, sich auszuziehen. Später geht es noch einen Schritt weiter, mit der Aufforderung sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Die wenigsten Opfer bedenken in der Situation, dass der Chat zweigleisig läuft und keineswegs geschützt ist. Der Gesprächspartner am anderen Ende der Leitung kann jederzeit einen Screenshot oder ganze Videosequenzen aufzeichnen - und tut das auch. Nicht selten werden die Opfer schon während des Chats darauf aufmerksam gemacht und unverblümt aufgefordert Geld dafür zu bezahlen, dass die peinlichen Aufnahmen nicht über Soziale Netzwerke oder Videoplattformen verbreitet werden. Strafrechtlich handelt es sich dabei um eine klare Erpressung, doch oft scheuen die Opfer aus Angst und Scham den Weg zur Polizei. Margot Brenk, Leiterin des Kommissariats für Sexualdelikte beim Polizeipräsidium Koblenz, rät: „Opfer einer solchen Vorgehensweise sollten auf keinen Fall auf die Forderungen der Täter eingehen. Oft ist dies nur der Anfang, die Täter fordern immer wieder weiteres Geld und die Erpressung hört nie auf.“ Doch was kann man tun? „Brechen Sie den Kontakt sofort ab.“, so Margot Brenk weiter, „Bezahlen Sie nicht, sichern Sie soweit möglich Beweise, zum Beispiel das Chat-Protokoll oder den E-Mail Verkehr. Und erstatten Sie Anzeige.“ Nur auf diese Weise ist es möglich die wahrscheinlich in bandenähnlichen Strukturen arbeitenden Tätern zu ermitteln und früher oder später das Handwerk zu legen. Die Polizei rät: Seien Sie misstrauisch - Lassen Sie sich nie auf sexuelle Handlungen beim Videochat mit Unbekannten ein - Werden Sie erpresst, gehen Sie nicht auf die Forderungen ein - Erstatten Sie Anzeige!

Pressemitteilung PP Koblenz

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