Allgemeine Berichte | 27.02.2017

Narrengericht in Sinzig in der 13. Auflage

„Es gelten alle Regeln des rheinischen Frohsinns“

Niemand ist gefeit vor dem Gericht und so landete auch Dechant Achim Thieserauf der Anklagebank, dem unter anderem zu lange Predigten vorgeworfen wurden.

Sinzig. Wer eine solche Einladung in er Tasche hat, hat immer auch ein bisschen Muffensausen. Genauer gesagt handelt es sich auch eher um eine Vorladung zum Narrengericht in Sinzig. Und das fand am Samstag in seiner 13. Auflage statt.

„Bist du aus Spaß an der Freude da oder hast Du auch eine Vorladung?“, hieß am Samstagmorgen im „Barbarossa’s“ eine oft gestellte Frage. Denn das Sinziger Narrengericht kommt recht harmlos daher: „Es gelten alle Regeln des rheinischen Frohsinns“, heißt es da niedlich. Aber es gilt auch der Rechtsgrundsatz: „Saftige Geldstrafen sind immer angemessen“. Und dieses Gericht ist grundsätzlich für alles zuständig. Und dies in dieser Form bereits seit 13 Jahren. Für den „Roten Fuchs“ Richter Gnadenlos Franz-Hermann Deres und „Staatsanwalt“ Ludger Lohmer ist bereits das Erscheinen vor den Schranken des Gerichts fast schon so etwas wie ein Schuldspruch. Und beide närrischen Juristen widmeten sich ungerührt ihrem ersten Beruhigungskölsch. Eine flankierende getränketechnische Maßnahme, die übrigens auch jedem Angeklagten zusteht. Und bei den Sinziger Jecken sitzt man schneller auf der Anlagebank, als man Alaaf sagen kann. Nur Sentiaca Andrea II. (Klapperrich) konnte ganz entspannt lachen. Amtierende Tollitäten genießen närrische Immunität.

Jeder Sinziger ist ein potenzieller Angeklagter

In Abwesenheit (Urlaub) ging es aber zunächst einmal Oberstaatsanwalt Herbert Holstein an den Kragen. Urlaub geht nun gar nicht. Logische Konsequenz: Die Degradierung zum Staatsanwalt und eine ebenso saftige, wie rheinische Strafe: 111 Kölsch. „Die werden heute noch am Richtertisch getrunken“, so Vorsitzender Deres. Nur damit man mal eine Hausnummer hat, wie es beim Narrengericht zugeht.

Die Anklagen bleiben übrigens immer dubios im Halbdunkel. Da setzte der neue Staatsanwalt weitschweifig die Traditionen seines Vorgängers fort. CDU-Ratsmitglied Hans-Werner Adams, meist wegen des Alphabets der Erste auf der Anklagebank, ist Dauerläufer und topfit. In einem Fitnesstest kam er mit einem biologischen Alter von 44 weg. Da hat man Schuld, zumindest nach Ansicht des Sinziger Gerichts. Achim Gottschalk, Betreiber eine Internetplattform, kam ebenfalls vor den Kadi. Ein amerikanischer Straßenkreuzer und zuviel Computer-Chinesisch, die etwas nebligen Vorwürfe. Das Besorgen von 33 Paar Seidenstrümpfen für die Showtanzgruppe wirkt als angemessen harmlose Strafe. Selbst Kaiser Rotbart alias Bernd Linnarz wurde wegen seines „unterschlagenden, weil nicht vorhandenen Pferdes“ verurteilt´.

Stammgäste auf der Anklagebank

Die Grünen-MDL Eveline Lemke gehörte schon in ihrer Zeit als stellvertretende Ministerpräsidentin zum harten Kern „der üblichen Verdächtigen“ und ist sozusagen Stammgast auf der Anklagebank. Irgendwie spielt da der Jobwechsel für die designierte Präsidentin der Karls-Uni in Karlsruhe eine Rolle. Der bisher einzige Bürgermeisterkandidat Andreas Geron feierte Premiere auf der Anklagebank. Seine mutige Vorwärtsverteidigung mit Befangenheitsantrag für den Richter half nicht weiter. Nach der recht merkwürdigen Geschäftsordnung des Gerichtes gilt es eine besondere Form einzuhalten. Ein solcher Antrag ist singend und im Kopfstand auf der Theke vorzutragen.

Stammgäste auf der Anklagebank sind auch die Chefs des Krupp-Verlags. Peter, Hermann und Susi Krupp wurden im Dreierpack abverhandelt. War der Vorwurf eines kapitalen Druckfehlers – der hier nicht wiederholt wird – noch nachvollziehbar, so wurde es im Fall Susi nicht in Sachen Druck, sondern unbegreiflicher Weise in Sachen Instant-Bier dubios. Auch ihr zarter Hinweis, dass sie nach glücklicher Heirat gar nicht mehr Krupp, sondern Tack heiße, beeindruckte das Gericht nicht. Bereits Rotbart war mit dem Monieren seines falsch geschriebenen bürgerlichen Namens gescheitert. Das Narrengericht betrachtet so was als Kinkerlitzchen Merke: Auch Heirat schützt vor Strafe nicht. Das Geschehen lebt von närrischer Spontaneität, genehmigten und ungenehmigten Zwischenrufen sowie netten Wortgefechten und sorgt für viele spontane Lacher. Im jecken Sinzig genießt das Verfahren längst einen gewissen Kultstatus.

Nur gefeit ist vor dem Gericht niemand. Und so landete dann auch Dechant Achim Thieser auf der Anklagebank. Zu lange Predigten und das Ausleihen einer Elferratsjacke für den Veilchendienstagszug ohne Leihgebühr, immerhin gab es Ansätze konkreter Vorwürfe.

Verknackt wird man in Sinzig übrigens fast immer. Selbst bei den seltenen Freisprüchen führt der Weg anschließend immer zur Gerichtskasse. Auch Freispruchgebühren können immens sein.

Und über die Geldstrafen kommt ja auch Einiges für die blau-gelbe Vereinskasse zusammen, übrigens Sinn und Zweck der Veranstaltung, bei der man immer ein dickes Portemonnaie dabei haben sollte. BL

„Es gelten alle Regeln des rheinischen Frohsinns“

„Es gelten alle Regeln des rheinischen Frohsinns“

Niemand ist gefeit vor dem Gericht und so landete auch Dechant Achim Thieser auf der Anklagebank, dem unter anderem zu lange Predigten vorgeworfen wurden.

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