Europaratsentscheidung zum Wolf: Weidetiere besser geschützt
Region. Der Europarat hat zugestimmt, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention herabzustufen. Mit dem veränderten Status „geschützt“ gelten weiter strenge Regeln, der Abschuss bestimmter auffällig gewordener Wölfe wäre künftig aber einfacher. Hintergrund sind die steigenden Wolfsbestände und zunehmende Nutztierrisse.
Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, sagt dazu: „Die Entscheidung des Europarates, den Schutzstatus des Wolfs anzupassen, begrüße ich ausdrücklich. Weidetierhaltung und Wolfsschutz können so besser in Einklang gebracht werden. Denn klar ist, mehr Wölfe können zu mehr Rissen von Schafen oder Ziegen auf der Weide führen. Das belastet unsere Weidetierhaltenden sehr. Mit dem angepassten Schutzstatus kann nun beides gelingen: Die Zahl der Wölfe zu regulieren und sie zu schützen. Schließlich braucht es klare, fundierte Regeln für den Umgang mit auffälligen Wölfen, ohne den Artenschutz zu gefährden. Unsere Ziegen, Schafe und Rinder fühlen sich auf der Weide besonders wohl. Jedes Weidetier stärkt die Artenvielfalt und erhält wertvolle Kulturlandschaften. Mit klaren, rechtssicheren Regeln für den Umgang mit problematischen Wölfen kann die tragfähige Balance zwischen dem Schutz landwirtschaftlicher Existenzen und dem Naturschutz besser gelingen.“
Nach der Entscheidung des Europarates steht der rechtliche Prozess auf EU-Ebene noch aus. Weitere Arten sind von der Änderung des Schutzstatus nicht betroffen.
Hintergrund:
Die Wolfsbestände in Europa sind in den letzten zehn Jahren stark gewachsen – von 11.200 Tieren im Jahr 2012 auf über 20.300 im Jahr 2023. In Deutschland leben derzeit 209 Wolfsrudel, vor allem in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen. Parallel dazu häufen sich Konflikte mit der Landwirtschaft: Jährlich werden rund 65.500 Nutztiere, überwiegend Schafe und Ziegen, von Wölfen gerissen, zum Teil trotz der weiterhin wichtigen Schutzmaßnahmen wie Zäunen und Herdenschutzhunden.
Angesichts dieser Entwicklung hat der Europarat einer Herabstufung des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zugestimmt. Diese Änderung würde ein Bestandsmanagement auffälliger Wölfe erleichtern. Bevor dies in Deutschland umgesetzt werden kann, sind jedoch Änderungen im EU-Recht erforderlich. Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission muss noch die Zustimmung der EU-Staaten und des Europaparlaments erhalten.
Die Regierungsparteien haben sich in ihrem Koalitionsvertrag verständigt, die Weidetierhaltung aus ökologischen, kulturellen und sozialen Gründen sowie zum Erhalt der Artenvielfalt und Kulturlandschaft zu erhalten.
Weitere Informationen finden Sie hier:
BMEL - Artenvielfalt - Der Wolf: Zwischen Schutz und Herausforderung
Die offizielle Seite der DBBW, der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf - DBBW
Pressemitteilung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Symbolbild Quelle: pixabay.com
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