Allgemeine Berichte | 17.01.2025

Eine Verstopfung in der Kanalisation kann bis in Privateigentum zurückstauen

Feuerwerksrückstände können Kanäle verstopfen

Symbolbild.  Foto: pixabay.com

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Auf Grundlage der Erfahrungen der vergangenen Jahre sowie der turnusmäßigen Kontrolle bittet das städtische Abwasserwerk ausdrücklich darum, keinen Müll, den Inhalt von Putzeimern, Fremdstoffe oder verbliebene Feuerwerkskörper über die Straßeneinläufe und Kanaldeckel in die Kanalisation einzuleiten. Dies kann zu Verstopfungen und Beschädigungen in der Kanalisation und in der Kläranlage führen, da diese Fremdstoffe dort ungefiltert eingeleitet werden. Ebenso kann es zur Verunreinigung der Gewässer kommen.

Eine Verstopfung in der Kanalisation kann bis in Privateigentum zurückstauen und dort ebenfalls Schäden und Verunreinigungen auslösen. Gegen Rückstau hat sich gemäß der allgemeinen Entwässerungssatzung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eigenständig abzusichern.

Abgesehen von den Stadtteilen Ramersbach und Kirchdaun entwässern die Kanäle im Stadtgebiet im Trennsystem. Dabei ist ein Kanal zur Ableitung des häuslichen Schmutzwassers bis zur Kläranlage verlegt und ein zweiter zur Ableitung des Niederschlagwassers. Letzterer mündet in ein Gewässer und letztendlich am Ende in die Ahr. Aus Gründen des Umweltschutzes müssen daher Verunreinigungen dringend vermieden werden.

Eine mutwillige Verunreinigung sowie Verstopfung der Kanalisation kann strafrechtlich verfolgt werden. Wer eine solche Situation beobachtet, wendet sich bitte umgehend an die Polizei.

Wer feststellt, dass Abwässer nicht mehr korrekt abgeleitet werden können, kann die Mitarbeitenden des Abwasserwerks unter der Rufbereitschaftsnummer 0171/3832357 Tag und Nacht erreichen.

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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