LEADER-Region Rhein-Wied
Fördermöglichkeiten für 2021 nutzen
Kreis Neuwied. Auch in diesem Jahr bietet die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Rhein-Wied wieder interessante Fördermöglichkeiten an. Vom kleinen Nachbarschaftsprojekt, über Investitionen von lokalen Unternehmer*innen, bis hin zum kommunalen Infrastrukturprojekt – die Förderangebote richten sich an alle, die mit ihrem Projekt die Region voranbringen möchten. Gefördert werden unter anderem Projekte aus den Bereichen Nahversorgung, Weinbau- und Landwirtschaft, Mobilität, Klimaschutz, Gesundheit sowie Tourismus und Kultur. Die Fördertöpfe im Überblick:
Förderung für „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“
Eine besondere Förderung können Vereine, Initiativen und ehrenamtliche Gruppen erhalten. Die LAG fördert die Projektkosten mit 100 Prozent, maximal jedoch mit 2.000 Euro je Projekt.
Dafür setzt sie Mittel des Landes Rheinland-Pfalz ein. In einem ersten Förderaufruf stellt die LAG Rhein-Wied jetzt insgesamt 20.000 Euro zur Verfügung. Die Bewerbungsfrist endet am 25. März 2021.
Regionalbudget: Kleine Projekte unkompliziert fördern
Für Projekte, deren Gesamtkosten 20.000 Euro (netto) nicht übersteigen, bietet die LAG mit dem Regionalbudget eine vereinfachte Fördermöglichkeit an. Voraussetzung ist, dass die Ideen bis Oktober 2021 in die Tat umgesetzt werden können. Ein entsprechender Förderaufruf startet in Kürze!
LEADER-Förderung: Bis zu 250.000 Euro EU-Mittel für innovative Vorhaben
Zur Förderung größerer Vorhaben setzt die LAG Fördermittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ein. Besonders innovative Vorhaben von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern können dabei mit bis zu 90% gefördert werden. Das Förderangebot steht auch Privatpersonen und (Einzel-)Unternehmen offen, die mit max. 50% gefördert werden. Die Bewerbungsfrist endet am 24. Mai 2021.
FLLE 2.0: Förderung für Kleinstunternehmen der Grundversorgung und lokale Basisdienstleitungen
Grundversorger, wie z.B. Bäckereien, Metzgereien und Dorfläden mit weniger als zehn Mitarbeiter*innen und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro können in der Maßnahme GAK 8.0 Zuschüsse von bis zu 200.000 Euro erhalten. Für Betreuungseinrichtungen, alternative Wohnformen oder Ärztehäuser von kommunalen oder gemeinnützigen Trägern gibt es in der Maßnahme GAK 9.0 sogar bis zu 0.5 Mio. Euro je Vorhaben. Das Bewerbungsverfahren für 2021 läuft.
Pressemitteilung
LEADER-Regionalmanagement Rhein-Wied
