Allgemeine Berichte | 29.04.2022

Förderprogramm: Anträge noch 2022 stellen

Ein Beispiel für die Sanierung eines Wohnhauses.  Foto: VG Maifeld

VG Maifeld. Sanierungswillige in Polch, Münstermaifeld und Ochtendung aufgepasst: Die private Förderung im Zuge des Programms „Lebendige Zentren“ (ehemals „Ländliche Zentren“) läuft Ende 2022 aus. Private Eigentümer von Gebäuden in den Sanierungsgebieten der Städte Polch und Münstermaifeld sowie der Ortsgemeinde Ochtendung, die eine Förderung erhalten möchten, sollten schnellstmöglich, auf jeden Fall noch in diesem Jahr, einen Antrag stellen.

Privatmaßnahmen werden gefördert

2014 wurden die drei großen Maifelder Kommunen in das Förderprogramm aufgenommen, das damals noch „Ländliche Zentren“ hieß und sich über acht Jahre erstrecken sollte.

Bis März 2026 muss das Förderprogramm komplett schlussabgerechnet werden, was einen hohen Verwaltungsaufwand benötigt. Dies bedeutet, dass entsprechende Modernisierungsvereinbarungen zwischen den privaten Eigentümern und den Kommunen (mit einer Laufzeit von zwei Jahren) bis Ende des Jahres 2022 abgeschlossen werden müssen. Nur so ist sichergestellt, dass die privaten Sanierungen auch noch eine Förderung innerhalb der Programmlaufzeit des Förderprogramms erhalten.

Sanierungen an privaten Gebäuden können bezuschusst werden, wenn das Anwesen innerhalb des Sanierungsgebietes liegt (dies kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung erfragt werden) und es sich um eine umfassende, durchgreifende Maßnahme handelt, die sich an den Zielen der Sanierung orientiert.

Fördergelder und Steuervorteile

Bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 25.000 Euro) werden erstattet. Wenn mit der Maßnahme bereits begonnen wurde, ist eine Förderung nicht mehr möglich. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu informieren, damit eine Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt oder Ortsgemeinde abgeschlossen werden kann.

Unabhängig von der direkten finanziellen Förderung kann in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet (dies ist in Münstermaifeld, Ochtendung und Polch der Fall) gemäß Paragraf 7h Einkommenssteuergesetz (EStG) eine erhöhte steuerliche Abschreibung der Gesamtinvestition in Anspruch genommen werden. Hierzu wird nach Fertigstellung und Abrechnung der Maßnahme eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt.

Die Beratung zur Förderfähigkeit des Vorhabens und zur Durchführung der Sanierung erfolgt über die Verbandsgemeindeverwaltung, Elena Becker und Stefanie Kumfert, Telefon 0 26 54/94 02-2 25. Eine Sanierungsberatung vor Ort wird durch das Architekturbüro Sommer vor Ort durchgeführt und über das Förderprogramm abgerechnet.

Pressemitteilung VG Maifeld

Ein Beispiel für die Sanierung eines Wohnhauses. Foto: VG Maifeld

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