Allgemeine Berichte | 21.07.2016

Freiwillige für BFD-/FSJ Rhein-Sieg-Kreis gesucht

Förderschulen suchen dringend Freiwillige

Rhein-Sieg-Kreis. Die Förderschulen des Rhein-Sieg-Kreises suchen für das Schuljahr 2016/2017 noch dringend Freiwillige! An den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sind noch einige Plätze des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) bzw. des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) frei – z.B. an der Heinrich-Hanselmann-Schule in Sankt Augustin oder der Vorgebirgsschule in Alfter. Am größten ist der Bedarf aber aktuell an der Förderschule in Windeck-Rossel.

Gesucht werden insbesondere junge Frauen und Männer, die sich nach der Schule erst einmal beruflich orientieren und gleichzeitig einen sozialen Beitrag für die Gesellschaft leisten möchten.

Meist sind die Freiwilligen einer Schulklasse fest zugeordnet und helfen den hauptberuflichen Fachkräften bei der täglichen Begleitung und Betreuung der Schülerinnen und Schüler. Sie unterstützen die jungen Menschen und die Lehrkräfte während des Unterrichts, beim Essen, bei der Pflege sowie während der Pausen und nehmen an Klassenfahrten und Ausflügen teil.

Die Freiwilligen sind für die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen mit ihrer besonderen persönlichen und emotionalen Betreuung eine wichtige Hilfe.

Die interessante Arbeit an den Förderschulen bietet den Freiwilligen aber umgekehrt auch einen vielseitigen Einblick in zeitgemäße Bildungs- und Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen. Durch ihre Tätigkeit an den Schulen haben sie die Chance, wichtige Impulse für den eigenen persönlichen Werdegang zu erhalten. Nicht selten entscheiden sich „ehemalige Freiwillige“ für ein Lehramts- oder Sozialpädagogik-Studium.

Freiwillige Arbeit wird belohnt

Der Rhein-Sieg-Kreis zahlt neben einem monatlichen Taschengeld eine Verpflegungspauschale, ermöglicht die Teilnahme am kostenlosen Mittagessen und stellt ein kostenfreies Jobticket für das Verbandsgebiet des VRS zur Verfügung. Darüber hinaus übernimmt der Rhein-Sieg-Kreis alle Kosten der Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Während des Freiwilligendienstes besteht Anspruch auf Kindergeldzahlung nach dem Bundeskindergeldgesetz.

Bei Bewerberinnen und Bewerbern für einen Studienplatz gilt der Freiwilligendienst (FSJ und BFD) als Wartezeit. An einigen Universitäten und Hochschulen kann die Freiwilligenzeit als Praktikum angerechnet werden.

Interessierte, die sich engagieren und neuen Herausforderungen stellen möchten, richten ihre Bewerbung an den Rhein-Sieg-Kreis, Schulverwaltung, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg. Weitere Auskünfte gibt es beim Amt für Schule und Bildungskoordinierung unter der Rufnummer (0 22 41) 13-30 73 oder per E-Mail an regina.wimmelmeier@rhein-sieg-kreis.de. Informationen gibt es auch über die Homepage des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de/bfdfsj.

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