Allgemeine Berichte | 08.06.2021

Kreisverwaltung Cochem-Zell

Förderung der Nutzung von Brauchwasser

Kreis Cochem-Zell. Seit Anfang des Jahres können Anträge auf Förderung der Nutzung von Brauchwasser bei den Kreiswerken Cochem-Zell - Wasserversorgung - gestellt werden. Der Werkausschuss hat sich in seiner Sitzung am 20. Mai erneut mit der Förderrichtlinie befasst und leichte Anpassungen vorgenommen. Daher gelten bei der Antragstellung seit dem 1. Juni folgende Änderungen:

1. Für die Beschaffung von Behältervolumen zur Sammlung von Niederschlagswasser von Dachflächen werden bis 1.000 Liter Behältervolumen 100 Euro Zuschuss gezahlt. Für das Beschaffen darüberhinausgehender Behältervolumen können die Anschlussnehmer 200 Euro erhalten, jedoch maximal die tatsächlich angefallenen Kosten.

Behältervolumen unter 350 Liter werden nicht gefördert. Daher sollte immer darauf geachtet werden, dass ausreichend Behältervolumen zur Speicherung von Niederschlagswasser geschaffen oder angeschafft wird. Das Behältervolumen kann auch durch mehrere Regentonnen geschaffen werden.

2. Bei allen Anträgen ist künftig anzugeben, ob der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt ist. In diesem Fall sind nur die Nettokosten förderfähig.

Die übrigen Förderbedingungen, auch bei der Förderung der Brauchwassernutzung im Haushalt oder der Brauchwassernutzung zur Bewässerung von öffentlichen Grün- und Sportflächen, sind unverändert geblieben und können der Förderrichtlinie auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.cochem-zell.de/brauchwasser entnommen werden.

Die Anträge können dort ebenfalls heruntergeladen werden.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Cochem-Zell

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