Kreisverwaltung Cochem-Zell
Förderung für E-Auto-Ladestationen
Kreis Cochem-Zell. Während die Förderung für private Ladestationen (KfW 440) sehr stark nachgefragt wird, gewinnen auch öffentliche Ladestationen für den Hochlauf der E-Mobilität immer mehr an Bedeutung. Ab dem 12. April kann wieder eine staatliche Förderung für öffentliche Ladestationen beantragt werden.
Insbesondere an Hotels, Restaurants, auf öffentlichen Parkplätzen und beim Einzelhandel ist der Bedarf sehr groß. Gäste und auch Bewohner/innen altstädtischer Quartiere sind häufig auf öffentliche Ladepunkte angewiesen. Schnell-Ladepunkte entlang der Autobahnen reichen hierbei nicht aus. Daher hat die NOW GmbH eine neue Förderung aufgelegt und die Konditionen verbessert. Bis zu 80 Prozent Förderung können kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen sowie Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes beantragen. Insgesamt 300 Millionen Euro werden bundesweit zur Verfügung gestellt. Bei hoher Nachfrage kommen jedoch nur die schnellsten Antragsteller zum Zuge.
Es werden sowohl Normal-Ladepunkte mit 11 oder 22 Kilowatt (Wechselstrom), Schnell-Ladepunkte bis 50 Kilowatt (Gleichstrom) und auch die nötigen Netzanschlüsse gefördert. Die Abgabe von Ökostrom und die Möglichkeit zum vertragsbasierten Laden, Roaming und Spontanladen sind wichtige Voraussetzungen. In der Regel entstehen laufende Kosten für den Betrieb und die Abrechnung durch einen externen Dienstleister.
Weitere Informationen sowie Unterstützung bei der Antragstellung und Umsetzung: Kreisverwaltung Cochem-Zell, Klimaschutzmanager Alexander Ehl, Tel. 0 26 71/61-6 84, E-Mail: alexander.ehl@cochem-zell.de oder auf der Internetseite der NOW GmbH unter: https://www.now-gmbh.de/aktuelles/pressemitteilungen/bmvi-foerdert-ladeinfrastruktur-an-attraktiven-zielorten-des-alltags-mit-300-mio-euro/ Pressemitteilung Kreisverwaltung Cochem-Zell