Allgemeine Berichte | 29.08.2025

Mitglied werden im Jugendhilfeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises

Freie Träger können ab sofort Vorschläge einreichen

Rhein-Sieg-Kreis. Nach den Kommunalwahlen im September muss sich der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises neu konstituieren. Auch die Fachausschüsse werden dann neu zu besetzen sein.

So auch für den Jugendhilfeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises, der ein Pflichtausschuss des Kreistages ist und aufgrund seiner sondergesetzlichen Stellung besondere Erfordernisse der Besetzung verlangt: Neben den Vertreterinnen und Vertretern aus dem Kreistag besteht der Jugendhilfeausschuss aus weiteren Mitgliedern, die von anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe benannt werden.

Für sechs der insgesamt 15 stimmberechtigten Mitglieder des Gremiums haben die im Bereich des Kreisjugendamtes wirkenden und anerkannten freien Träger der Jugendhilfe das Vorschlagsrecht. Ab sofort können diese Vorschläge beim Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises eingereicht werden!

„Die Arbeit im Jugendhilfeausschuss ist ein verantwortungsvolles Engagement, das sich lohnt - denn für eine gute Jugendhilfepolitik braucht es die zusätzliche Sachkenntnis von Personen, die selbst in der Jugendhilfe tätig sind. Die freien Träger können in diesem Gremium sowohl ihr Wissen einbringen, als auch Impulse für wesentliche Themen der Jugendhilfe geben, denn dort werden von der Kindergartenbedarfsplanung bis hin zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit die Weichen gestellt“, regt Kreisjugenddezernent Thomas Wagner die Abgabe von Wahlvorschlägen an. Die Vorschlagsfrist endet am 14.09.2025. Gewählt werden die Mitglieder dann voraussichtlich in der am 10.11.2025 stattfindenden Sitzung des Kreistages.

Folgende „Modalitäten“ gilt es zu beachten:

Die Vorschläge sind schriftlich an Rhein-Sieg-Kreis, - Der Landrat- ,Kreisjugendamt, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, zu richten. Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, die Vorschläge einreichen wollen, sollten mit ihren Angeboten für Kinder und Jugendliche im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes aktiv sein. Hierzu gehören rechtsrheinisch die Kommunen Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Eitorf und Windeck; linksrheinisch die Gemeinden Alfter, Swisttal und Wachtberg.

Wählbar sind alle Personen, die am Tag der Kommunalwahl (14.09.2025) auch zum Kreistag wählbar wären, also an diesem Tag Deutsche bzw. Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihre Wohnung im Kreisgebiet haben. Damit das Kreisjugendamt prüfen kann, ob diese Voraussetzungen vorliegen, muss der Wahlvorschlag neben dem Namen das Geburtsdatum der Person, den Wohnort inklusive der Angabe „dort wohnhaft seit“, den Beruf und die Staatsangehörigkeit enthalten.

Für jedes der sechs auf Vorschlag der freien Träger zu wählende Mitglied ist - in einer getrennten Empfehlung - auch eine persönliche Vertreterin bzw. ein persönlicher Vertreter vorzuschlagen. Insgesamt soll mindestens die doppelte Anzahl von Mitgliedern und Vertreterinnen bzw. Vertretern vorgeschlagen werden - das wären mindestens 24 Personen. Damit das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Mitgliedern ausgewogen ist, bittet das Kreisjugendamt darum, dies bei den Vorschlägen angemessen zu berücksichtigen.

Fragen rund um das Vorschlagsverfahren für den Jugendhilfeausschuss beantwortet Birgit Wennmacher vom Kreisjugendamt unter der Rufnummer 02241 13 3211 oder per Mail an birgit.wennmacher@rhein-sieg-kreis.de.

Pressemitteilung des

Rhein-Sieg-Kreises

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