Allgemeine Berichte | 14.01.2026, 08:40 Uhr

Rhein-Hunsrück-Kreis lehnt finanzielle Beteiligung am Standort Boppard ab 2028 ab

GK-Mittelrhein steht vor weitreichender Entscheidung

Symbolbild.Foto: Pixabay/sasint
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Koblenz. Das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein bedauert die Entscheidung des Rhein-Hunsrück-Kreises, den vom Landesgesundheitsminister vorgeschlagenen Kompromiss beim Runden Tisch abzulehnen und stattdessen neue Bedingungen zu stellen, die für die beiden Hauptgesellschafter – die Stadt Koblenz und der Landkreis Mayen-Koblenz – untragbar sind.

Darüber hinaus wird bereits jetzt ein Verlustausgleich nach 2028 ausgeschlossen. Gleichzeitig wird eine Betriebspflicht bis Ende 2030 verlangt und damit sämtliche Risiken komplett auf die beiden Gesellschafter und die Gesellschaft verlagert. Damit fordert der Rhein-Hunsrück-Kreis eine dauerhafte Gesundheitsversorgung vor Ort, ohne sich selbst beteiligen zu wollen. Die Stadt Koblenz und der Landkreis Mayen-Koblenz sollen eine stationäre Versorgung in Boppard finanzieren. Diese Forderungen gehen weit über das hinaus, was beim Runden Tisch vereinbart wurde.

Die Zusage des Kreises ist der entscheidende Baustein für die Umsetzung des erarbeiteten Zukunftskonzepts, das auf einer langfristigen, solidarisch getragenen Verantwortung aller beteiligten Gesellschafter beruht. Dieses Konzept bietet eine tragfähige Grundlage, um den Standort Boppard als wohnortnahe Versorgungseinrichtung zu sichern und den Beschäftigten eine verlässliche Perspektive in Boppard zu geben.

Durch die Ablehnung entfällt jedoch die finanzielle und nachhaltige Basis, die für eine nachhaltige Umsetzung erforderlich gewesen wäre. Weder eine faire Verteilung möglicher Risiken noch eine dauerhafte Absicherung der Finanzierung ist unter diesen Voraussetzungen realistisch möglich. Der Stadt Koblenz und dem Landkreis Mayen-Koblenz ist es nicht möglich, in alleiniger Verantwortung dauerhaft ein Krankenhaus in einer anderen Kommune zu finanzieren.

„Das GK-Mittelrhein steht weiterhin zu seinem Ziel, die medizinische Versorgung in der Region zu sichern. Angesichts der aktuellen Beschlusslage muss jedoch am kommenden Freitag, 16. Januar, in der Gesellschafterversammlung über das Schließungskonzept für den Standort Boppard beraten und entschieden werden. Wir hoffen sehr, dass der Rhein-Hunsrück-Kreis die bis dahin verbleibende Zeit noch nutzt und den gefundenen Kompromiss mitträgt, da auch die neuesten Bedingungen nicht tragbar und zielführend sind“, betont David Langner, Oberbürgermeister der Stadt Koblenz und Vorsitzender der Gesellschafterversammlung.

Pressemitteilung Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein

Symbolbild.Foto: Pixabay/sasint

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