Allgemeine Berichte | 23.03.2026

Stadt Andernach setzt Rechtsanspruch ab August 2026 schrittweise um

Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird ausgebaut

Andernach. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) schafft der Bund eine wichtige Grundlage für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ziel ist es, allen Kindern im Grundschulalter schrittweise einen verlässlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung zu ermöglichen. Damit wird eine Lücke geschlossen, die für viele Familien nach dem Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule entsteht.

Die Stadt Andernach informiert nun über die damit verbundenen Veränderungen in den städtischen Einrichtungen. Das Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruches auf ganztägige Förderung für Kinder. Der Anspruch gilt ab dem 01. August 2026 zunächst für Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 die Klassenstufe 1 besuchen und wächst in den Folgejahren stufenweise auf, bis die Klassenstufen 1 bis 4 vollständig erfasst sind.

Der zeitliche Umfang des Rechtsanspruchs beträgt acht Stunden an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) einschließlich der Unterrichtszeiten und gilt grundsätzlich auch in den Ferien – mit Ausnahme einer noch vom Land festzulegenden Anzahl von Schließtagen.

Für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Andernach hat der zuständige Jugendhilfeausschuss in Abstimmung mit dem Schulträgerausschuss beschlossen, den Rechtsanspruch über die bestehenden Ganztagsschulen sowie das Betreuungsangebot der Betreuenden Grundschule an Halbtagsschulen sicherzustellen. Ziel ist es, an allen sieben Grundschulen in der Kernstadt und den Stadtteilen ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten und gleichzeitig größtmögliche Wahlfreiheit für Familien zu gewährleisten. Dabei soll zur Entlastung der Familien und zu Gunsten einer einheitlichen Betreuung auf eine stufenweise Umsetzung des Rechtsanspruches verzichtet werden. Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll der Anspruch bereits für alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 umgesetzt werden.

An den Ganztagsschulen Hasenfänger, St. Peter und St. Stephan wird der Anspruch montags bis donnerstags über die Ganztagsschule (08.00 Uhr bis 16.00 Uhr) erfüllt. Ergänzend bietet die Stadt Andernach Betreuungszeiten von 07.00 Uhr bis 08.00 Uhr sowie freitags von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr an. Alternativ können Familien bei Halbtagsbeschulung zusätzliche Betreuungszeiten von 07.00 bis 08.00 Uhr und 12.00 bis 13.30 Uhr nutzen.

An den Grundschulen Martinschule in der Kernstadt sowie Am Nastberg Eich, St. Kastor und Namedy wird zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ein ergänzendes Betreuungsangebot von 07.00 bis 08.00 Uhr und 12.00 bis 15.00 Uhr eingerichtet.

Die Ferienbetreuung wird durch ein städtisches Ferienprogramm sichergestellt, mit einer jährlichen Schließzeit von bis zu vier Wochen.

Der Besuch der Ganztagsschulen ist beitragsfrei. Für ergänzende Betreuungsangebote werden Elternbeiträge erhoben, über deren Höhe der Stadtrat in einer der nächsten Sitzungen entscheidet.

Anmeldeformulare werden den Familien nach der erfolgten Beschlussfassung voraussichtlich ab Ende März 2026 über die Grundschulen zur Verfügung gestellt.

Pressemitteilung

Stadtverwaltung Andernach

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