Gartenwasserzähler-Stand rechtzeitig angeben
Andernach. Die Stadtverwaltung Andernach appelliert an alle Eigentümer von angemeldeten Gartenwasserzählern, ihre Zählerstände bis spätestens 31. Januar 2024 zu übermitteln. Diese Meldung ist notwendig, damit die Zählerstände bei der Berechnung der Abwassergebühr berücksichtigt werden können. Die Übermittlung der Zählerstände kann per E-Mail an abgaben@andernach.de erfolgen.
Laut der geltenden Satzung können verspätet gemeldete Zählerstände nicht mehr in die Abrechnung einfließen. Darüber hinaus empfiehlt die Stadtverwaltung, regelmäßig die Eichgültigkeit der Zähler zu kontrollieren und bei Bedarf einen neuen Zähler einzubauen. Ein wichtiger Hinweis der Stadt betrifft die Verwendung des Gartenwasserzählers: Es ist nicht gestattet, einen Pool oder ein Schwimmbad über den angemeldeten Gartenwasserzähler zu befüllen. Das Wasser aus dem Gartenwasserzähler darf ausschließlich für die Bewässerung von Gärten und Pflanzen verwendet werden. Das Wasser aus Schwimmbecken, das oft chemisch behandelt ist und durch den Gebrauch veränderte Eigenschaften aufweist, wie beispielsweise durch Schweiß, Sonnencreme oder Sand, muss als Abwasser qualifiziert und entsprechend entsorgt werden. Das bedeutet, dass Schwimmbeckenwasser in die Kanalisation gehört und keinesfalls zur Bewässerung im Garten genutzt werden darf.BA
