Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Kreisjugendamt muss Herausforderung meistern
Gastfamilien und neues Personal
Westerwald. Rund 140 Jugendliche müssen demnächst untergebracht und betreut werden – Personal wurde bereits aufgestockt. Zum 1. November 2015 ist das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (UMA) in Kraft getreten. Vor allem soll durch die neuen gesetzlichen Regelungen die Verteilung der jungen Flüchtlinge, die ohne Erziehungsberechtigten einreisen, gerechter werden. Die Kommunen in Grenznähe und die zentralen Orte (Einreiseknotenpunkte), die bisher in hohem Maße für die Unterbringung und Betreuung beansprucht wurden, sollen entlastet und die Anforderungen bei der Unterbringung der jungen Menschen auf die „Schultern“ aller Länder verteilt werden. Die Verteilung der UMA soll sich demnach mehr nach dem Königsteiner Schlüssel, entsprechend der Verteilung der erwachsenen Flüchtlinge, richten. Derzeit ist der Westerwaldkreis verantwortlich für knapp über 40 UMA. Das Land Rheinland-Pfalz muss nach dem Königsteiner Schlüssel 4,8 Prozent der unbegleitet minderjährigen ausländischen Kinder und Jugendlichen aufnehmen. Der Westerwaldkreis wird hiervon fünf Prozent, das sind nach derzeitigem Stand ca. 140 Jugendliche, überwiegend männlich, aufnehmen müssen. Die Jugendlichen sind in Einrichtungen der Jugendhilfe aufzunehmen, können und sollen aber auch bei Verwandten unterkommen. Die Unterbringung bei Westerwälder Gastfamilien wird ebenfalls in Betracht gezogen. Hierzu hatte bereits Anfang November 2015 eine Info-Veranstaltung im Kreishaus in Montabaur stattgefunden. Von den über 100 Anwesenden hat eine große Zahl an Familien ihr Interesse bekundet, den Westerwaldkreis bei der Betreuung und Versorgung der Jugendlichen zu unterstützen. Die Überprüfung der Familien, ob die Voraussetzungen für eine Aufnahme erfüllt werden, läuft derzeit. Darüber hinaus sind mehrere freie Träger, unter anderem das Deutsche Rote Kreuz, der Caritasverband und auch die Katharina-Kaspar-Gruppe Dernbach, damit befasst, Plätze in Einrichtungen zu schaffen. Mit den Trägern sind Leistungsvereinbarungen und Entgelte zu verhandeln und abzustimmen. Die Kosten für die Unterbringung eines UMA in einer Einrichtung der Jugendhilfe sind nicht unerheblich, weichen aber auch nicht von den Tagessätzen für die bisher vorhandenen Einrichtungen ab. Plätze werden benötigt für die Inobhutnahme sowie Regelplätze für die Folgehilfen. Während einer Inobhutnahme (vorläufige Aufnahme und Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Notsituation durch das Jugendamt) erfolgt ein Clearing: es werden unter anderem die Identität und die Nationalität geprüft, es erfolgt eine Sozialanamnese, eine Gesundheitsuntersuchung wird veranlasst und man versucht festzustellen, ob sich Familienangehörige oder Verwandte in Deutschland aufhalten, um eine Zusammenführung zu ermöglichen. Das Kreisjugendamt klärt und muss in Abstimmung mit dem Betroffenen darüber entscheiden, welche Art der Unterbringung und Versorgung die richtige und geeignete ist. Die Betreuung der UMA liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Kreisjugendamtes. Die Belastungen und Anforderungen an alle Jugendämter für die Bewältigung dieser zusätzlichen Aufgaben sind bereits jetzt schon außerordentlich hoch. Der Personalstamm im Kreisjugendamt in Montabaur wurde bereits aufgestockt. Bedingt durch den weiteren Zustrom von Flüchtlingen ist zu erwarten, dass darüber hinaus zusätzliches Personal im Sozialen Dienst, im Pflegekinderdienst, in der ambulanten Familienhilfe sowie Vormünder einzusetzen sein wird.
Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Westerwald
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