Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Gebäude-Energie-Gesetz – Die Änderungen ab 2024 auf einen Blick
Kreis Neuwied. Am 8. September dieses Jahres wurde das neue Gebäudeenergiegesetz im Bundestag verabschiedet. Es soll die Umstellung des Gebäudesektors auf erneuerbare Energien beschleunigen. Die wichtigsten Anforderungen, die Gebäude ab 2024 beim Heizen und Kühlen erfüllen müssen, auf einen Blick:
Wer ab dem 1. Januar 2024 einen Bauantrag für einen Neubau stellt, muss bei Bauvorhaben innerhalb eines Neubaugebiets eine Wärmeversorgung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien nachweisen. Außerhalb von Neubaugebieten ist dies frühestens ab Juli 2026 Pflicht.
Handelt es sich dagegen um ein Gebäude im Bestand mit einer funktionierenden oder reparierbaren Heizung, ist - unabhängig von der Heizungsart - auch weiterhin kein Heizungstausch vorgeschrieben. Ist die Heizung im Bestandsgebäude defekt und kann nicht repariert werden, gelten pragmatische Übergangslösungen für fünf Jahre, bevor die 65 Prozent erneuerbare Energien für die Heizung nachgewiesen werden müssen. Gegebenenfalls ist auch eine komplette Befreiung von dieser Regelung möglich.
Wer in den nächsten Jahren im eigenen Wohngebäude auf das Heizen mit erneuerbaren Energien umstellt, kann ab 2024 mit einer Förderung zwischen 30 und 70 Prozent der Investitionskosten rechnen. Die Höhe der Förderung hängt unter anderem von der Umsetzungsgeschwindigkeit und dem eigenen Einkommen ab. Die detaillierten Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet die Möglichkeit einer ausführlichen Beratung zu individuellen Heizungsalternativen und energetischen Sanierungsvarianten.
Im Landkreis Neuwied finden die nächsten Telefonsprechstunden wie folgt statt:
- In Asbach am 15. November von 13:45 bis 16:45 Uhr.
- In Bad Hönningen am 06. Dezember von 8:15 bis 12 Uhr.
- In Dierdorf am 23. November von 15 bis 18 Uhr.
- In Neuwied am 08. November von 12.30 bis 17.45 Uhr.
- In Rengsdorf am 09. November von 15 bis 18 Uhr.
Die Beratung ist kostenlos. Anmeldung unter Tel. 0800 60 75 600 (gebührenfrei).
Energie-Telefon der Verbraucherzentrale: Tel. 0800 60 75 600 (gebührenfrei) montags von 9 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uh sowie dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und von 14 bis 17 Uhr. BA
