Muslimische Gemeinde führt Gebetsruf im Fastenmonat durch
Gebetsruf
Remagen. Von den derzeitigen Einschränkungen zur Eindämmung der Corona Pandemie sind nach wie vor alle Glaubensgemeinschaften in der Ausübung ihrer Gemeinschaftsveranstaltungen betroffen. Unsere muslimischen Mitbürger begehen seit dem 24. April den traditionellen Fastenmonat Ramadan, welcher mit dem Fest des Fastenbrechens endet. Da tägliche Zusammenkünfte in der Moschee nicht möglich sind, wird der Gebetsruf allabendlich bis zum 24. Mai mittels Lautsprecher aus der Moschee in der Fährgasse übertragen. Täglich schiebt sich das ca. 5-minütige Gebet mit dem Sonnenuntergang nach hinten und wird in der finalen Phase gegen 21.30 Uhr gelesen. Mit der Erteilung einer Sondergenehmigung zur Durchführung des öffentlichen Gebetsrufes ermöglicht die Stadt Remagen, nach der Bitte um Unterstützung durch die katholische Kirchengemeinde in der Fasten- und Osterzeit, auf Antrag die aktive Ausübung der Fastenzeit für die muslimischen Mitbürger.
