Maßnahmen gegen Ausbreitung von Geflügelpest
Gefährlicher Grippevirus: Stallpflicht für Geflügel
Kreis MYK. Sämtliches im Landkreis Mayen-Koblenz sowie im Stadtbereich Koblenz gehaltene Geflügel ist ab sofort in geschlossenen Ställen oder abgeschotteten Unterständen zu halten. Diese Verfügung haben die Veterinäre der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz erlassen, um eine Ausbreitung der in Schleswig-Holstein ausgebrochenen Geflügelpest zu verhindern.
Die Verfügung gilt zunächst bis zum 31. Januar. Sie betrifft Hühner, Trut-, Perl-, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. „Im Kreis Plön wurde die Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand und in Konstanz am Bodensee mehrere Infektionen von WildvögeIn festgestellt. Das Risiko der Ver-breitung des Influenzavirus durch Wildvögel ist daher sehr hoch“, erklärt Kreisveterinär Dr. Rudolf Schneider. Bei der „Aviären Influenza“ handelt es sich um eine ansteckende Viruserkrankung, die schnell epidemische Ausmaße annehmen und damit Tierverluste und große wirtschaftliche Schäden zur Folge haben kann. Erkrankungen beim Menschen wurden noch nicht nachgewiesen.
Teil der Verfügung sind daher auch flankierende Maßnahmen. Geflügelhalter müssen für Eingänge zu den Ställen und für Gerätschaften eine Desinfektion vorsehen. Der Kauf oder Verkauf über Märkte, Börsen oder mobile Händler ist ebenso verboten wie das Ausrichten dieser Märkte an sich.
Schneider rät dringend, den Zutritt für fremde Personen zu unterbinden: „Außer Tierärzten hat in den Beständen derzeit niemand etwas verloren.“ Verboten ist auch das Verfüttern von Eierschalen. Schutzkleidung wie Overall und Einmalstiefel sollten bereitstehen: „Grundsätzlich sollte bei der Versorgung der Tiere gesonderte Kleidung getragen werden.“
Krankheitsanzeichen, etwa mehr als 2 Prozent Verluste in 24 Stunden oder erheblichen Veränderungen der Legeleistung in Geflügelbeständen, sind unverzüglich dem Veterinäramt zu melden. „Die Aufstallung ist wichtig, um unsere großen und kleinen Geflügelhaltungen vor einem Eintrag der Geflügelpest zu schützen“, sagt Schneider, „die Anordnung dient dem Schutz der Tiergesundheit und auch dem Schutz der Menschen.“
Die vollständige Verfügung gibt´s auf der Homepage unter www.kvmyk.de. Weiter Informationen unter Telefon (02 61) 10 84 59.
Pressemitteilung Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
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