Allgemeine Berichte | 27.04.2018

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises: „Impfung schützt!“

Gefahr von Masern wird unterschätzt

Westerwaldkreis. Im Rahmen der Europäischen Impfwoche ruft das Kreisgesundheitsamt alle Westerwälderinnen und Westerwälder dazu auf, ihren Schutz gegen Masern zu überprüfen. Die Masern als „Kinderkrankheit“ werden heutzutage deutlich unterschätzt. Weltweit gehören die Masern aber immer noch zu den zehn häufigsten Infektionskrankheiten und verursachen zahlreiche Todesfälle.

Masern fangen mit Fieber, Schnupfen, einer Bindehautentzündung und Husten an. Oft treten die sogenannten Koplik-Flecken auf, weiße Punkte auf der Mundschleimhaut. Nach drei bis sieben Tagen folgt der typische Ausschlag am ganzen Körper, der vier bis sieben Tage bleibt. Nach Abklingen der Symptome kommt es zu einer sechs Wochen dauernden Immunschwäche. Es entwickeln sich häufig weitere Infektionen, so zum Beispiel Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen und Durchfall. Auch das Gehirn kann vom Masernvirus befallen werden. Noch nach Jahren kann die gefürchtete subakute sklerosierende Panenzephalitis (PPSE) auftreten, die immer zum Tode führt. Sie tritt insbesondere bei Kindern auf, die sehr jung an Masern erkrankt waren.

Laut Ständiger Impfkommission (STIKO) wird die Impfung gegen Masern für alle Kinder erstmals mit elf bis 14 Monaten empfohlen. Eine zweite Impfung soll im Alter zwischen 15 und 23 Monaten erfolgen. Es wird davon ausgegangen, dass dann ein lebenslanger Schutz besteht. Insbesondere die zweite Impfung wird in Deutschland häufig zu spät durchgeführt, sodass viele kein ausreichender Schutz besteht.

Ziel der Weltgesundheitsorganisation ist es, die Masern weltweit auszurotten, hierfür brauchen mindestens 95% der Bevölkerung einen ausreichenden Impfschutz. Leider verfehlt Deutschland immer wieder dieses Ziel. Nur wenn dies erreicht ist, sind auch Säuglinge, die noch nicht selber geimpft werden können, ausreichend durch „Herden-Immunität“ geschützt.

In den letzten Jahren ist es in Europa immer wieder zu größeren Masern-Ausbrüchen gekommen, auch in Deutschland. Sarah Omar, stellvertretende Leitung des Gesundheitsamtes rät: „Jeder sollte seinen eigenen und den Impfschutz seiner Kinder überprüfen. Wer nach 1970 geboren wurde und keinen dokumentierten Impfschutz oder nur eine Impfung aus der Kindheit hat, sollte einmalig nachgeimpft werden. Menschen, die vor 1970 geboren wurden, müssen meistens nicht geimpft werden, da sie als Kind wahrscheinlich Masern hatten.“ Die Impfung erfolgt mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln und ist gut verträglich. Ein fehlender Impfpass ist kein Hindernis gegen eine Impfung, bei der nächsten fälligen Impfung wird ein neuer ausgestellt. Pressemitteilung

der Kreisverwaltung WW

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