Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises - Unwetter
Geschädigte können Anträge auf Finanzhilfen stellen
Anträge sind innerhalb von einem Monat einzureichen
Rhein-Lahn-Kreis. Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat auf Antrag von Landrat Frank Puchtler formal festgestellt, dass der Rhein-Lahn-Kreis von den Unwettern im Mai und Juni besonders betroffen war („Elementarereignis“). Damit sind die Voraussetzungen gegeben, dass die Geschädigten im Rhein-Lahn-Kreis Anträge auf eine Gewährung von Finanzhilfen nach der Verwaltungsvorschrift Elementarschäden stellen können. Die Entscheidung des Innenministeriums wurde im Staatsanzeiger Nr. 29 vom 8. August bekannt gemacht. Anträge auf Finanzhilfen können Privatpersonen, land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende stellen. Die Anträge sind innerhalb von einem Monat bei den örtlichen Verbandsgemeindeverwaltungen bzw. der Stadtverwaltung Lahnstein einzureichen. Die Gewährung von Finanzhilfen ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Antragsformulare, Erläuterungen und weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (www.add.rlp.de) unter dem Stichwort „Aktuelles/Elementarschäden“.
Pressemitteilung
Kreisverwaltung
des Rhein-Lahn-Kreises
