„Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen 2018“
Getränke Michel GmbH wird Landesträger
Detlef Placzek und Thomas Becker informierten Michael Juchem über die Preisvergabe am Montag, 3. Dezember in Budenheim
Heimersheim. Eine besondere Ehre wurde am Donnerstag dem Unternehmer Michael Juchem von der Getränke Michel GmbH in Heimersheim zuteil. Vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) kam der Präsident Detlef Placzek gemeinsam mit dem Vorsitzenden des beratenden Ausschusses für behinderte Menschen beim im LSVJ angesiedelten Integrationsamt Thomas Becker, um Michael Juchem darüber zu informieren, dass er Landespreisträger für die beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen 2018 werden wird. Die offizielle Verleihung des Preises findet am Montag, 3. Dezember durch Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler in Budemheim statt. „Getränke Michel hat die Jury in der Kategorie „Nichtbeschäftigungspflichtige Betriebe“ überzeugt“, betonte Detlef Placzek vor Ort. Der Betrieb beschäftige derzeit acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon zwei schwerbehinderte. Für einen von ihnen sei vorerst ein Außenarbeitsplatz der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) eingerichtet, seit 2016 sei er über das Budget für Arbeit in dem Getränkemarkt beschäftigt. Ein weiterer schwerbehinderter Mitarbeiter habe durch konsequentes Training seinen Aufgabenbereich erweitern und auf den Führerschein vorbereitet werden können. „Zudem stellt der Betrieb von Paul Juchem regelmäßig während der mehrwöchigen beruflichen Aktionstage „Mitten im Arbeitsleben“ eine Praktikumsstelle zur Verfügung.
Zehn Prozent der Menschen im Land sind schwerbehindert
Ziel dieser Aktionstage in den Landkreisen Ahrweiler, Mayen-Koblenz und Cochem-Zell ist es, Menschen mit Behinderung und Unternehmen der Region zusammenzubringen“, so Präsident Placzek. Diese Erfolge seien nur durch die große Unterstützung der ganzen Belegschaft und die Bereitschaft der Geschäftsführung, sich in die Thematik einzuarbeiten, möglich. Getränke Michel mit Chef Michael Juchem sei von der Jury ausgesucht worden weil er mit 20 Prozent einen hohen Anteil an schwerbehinderten Mitarbeitern in seinem Betrieb beschäftige und darüber hinaus auch seit fünf Jahren auch Praktikanten für mehrere Wochen pro Jahr beschäftige. Vorgeschlagen worden für diesen Landespreis sei Getränke Michel vom Landrat, der Caritas und den Barmherzigen Brüdern. Der Preis sei mit 3.000 Euro dotiert, betonte Präsident Placzek. Gerade in den kleinen Betrieben sei der Kontakt sehr persönlich geprägt. Michael Juchem brach eine Lanze für die schwerbehinderten Mitarbeiter, die sich durch das Engagement des ganzen Mitarbeiterstabes sehr gut in den Betrieb eingegliedert hätten. Placzek führte weiter aus, dass es in seiner Behörde 800 Mitarbeiter gebe, davon 16 Prozent mit Behinderung. In Rheinland-Pfalz seien zehn Prozent aller Menschen schwerbehindert. Die meisten von ihnen seien nicht mehr in Arbeit. Umso wichtiger seien Betriebe wie Getränke Michel, die Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz bieten und in das Arbeitsleben integrieren.
Private und öffentliche Arbeitgeber stehen in der Pflicht
Das Sozialgesetzbuch (SGB) IX verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeber, die über mindesten 20 Arbeitsplätze verfügen, auf wenigstens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Zahlreiche Arbeitgeber seien sich dieser sozialen Verantwortung bewusst und würden die schwerbehinderten Mitarbeiter als Bereicherung für ihre Unternehmen erleben. Derartige positive Beispiele würden allerdings eher selten in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Der „Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen“, so Placzek, solle dazu beitragen, dass ermutigende Beispiele für die berufliche Integration von schwerbehinderten Menschen bekannt werden. Durch die Preisverleihung sollen auch die übrigen Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz auf die Erfüllung ihrer Verpflichtung nach dem SGB IX aufmerksam gemacht werden. Wie Placzek weiter ausführte, würden die Arbeitgeber, die keine schwerbehinderten Mitarbeiter beschäftigen, einen Obulus abführen. Dieser Obulus werde für die Preisverleihung und vor allem auch für die Unterstützung der Einrichtung von behindertengerechten Arbeitsplätzen genutzt. Drei Preise würden an die Privatwirtschaft pro Jahr verliehen, gestaffelt nach der Beschäftigungszahl. Der vierte Preis sei für Dienststellen des Öffentlichen Dienstes mit Sitz in Rheinland-Pfalz vorgesehen. Zusätzlich gebe es einen Sonderpreis für besonders innovative Projekte zur Integration behinderter Menschen in das Berufsleben. Bei Kaffee, Getränken und Gebäck feierte die Belegschaft von Getränke Michel um Michael Juchem den Landespreis, den Juchem am Montag, 3. Dezember in Budenheim entgegennehmen kann.
