Pfarreiengemeinschaft Untermosel-Hunsrück
Gräbersegnung an Allerheiligen
Dieblich. In seiner letzten Sitzung hat der Pfarreienrat mit Pastor Joachim Wagner entschieden, die Gräbersegnungen an Allerheiligen beizubehalten. Beim Totengedenken und bei der Segnung der Gräber am Nachmittag von Allerheiligen werden Tod und Trauer im Licht der Frohbotschaft gesehen. Die Gläubigen bezeugen bei dieser Feier ihre Verbundenheit mit den Verstorbenen: Ihr Tod erinnert sie an die Vergänglichkeit des eigenen Lebens, gemeinsam bekennen sie sich zur Hoffnung auf die Auferstehung. Dieses Gedenken soll auf den Friedhöfen der Pfarreiengemeinschaft an Allerheiligen weiter ermöglicht werden.
Da Pastor Joachim Wagner und die Gemeindereferenten aber nicht überall zugleich sein können, wurden ehrenamtliche Mitarbeiter aus den Dörfern der Pfarreiengemeinschaft Untermosel-Hunsrück zur Gräbersegnung beauftragt. In den Orten mit Hl. Messe zum Fest Allerheiligen wird die Segnung vor oder nach der Messe durchgeführt, in den anderen Orten ist sie nach einer Wortgottesfeier oder einer Andacht.
Die Segnung von Kindern und Kranken mit einem Kreuz auf die Stirn ist uns allen geläufig. Frauen und Männer sind aufgrund des ihnen durch die Sakramente der Taufe und Firmung verliehenen gemeinsamen Priestertums berechtigt und berufen zu segnen. Segnungen sind also nicht allein dem Priester vorbehalten, sondern dürfen auch von getauften und gefirmten Christen vorgenommen werden. Auch wenn es etwas ungewohnt ist, bittet die Pfarreiengemeinschaft Untermosel-Hunsrück alle Gemeindemitglieder die Beauftragten in ihrem Dienst zu unterstützen. Die einzelnen Zeiten können der Gottesdienstordnung entnommen werden.
