Allgemeine Berichte | 20.10.2022

Impf-Aktion des Kreises wird gut genutzt

„Grippeimpfung ist die effektivste Schutzmaßnahme“

Westerwaldkreis.„Die effektivste Schutzmaßnahme gegen Grippe stellt sicherlich die jährlich zu wiederholende Grippeimpfung dar“, ist Medizinalrätin Sarah Omar überzeugt. Wie die Kreisverwaltung in einer Pressemeldung mitteilt, haben die Westerwälderinnen und Westerwälder auch in diesem Herbst wieder die Möglichkeit, die alljährliche Grippeschutzimpfung im Kreishaus zu bekommen.

Die Verwaltung ist froh darüber, dass dieses Angebot rege genutzt wird. Denn das Impfen gehört eigentlich nicht zu den behördlichen Aufgaben und ist somit ein freiwilliges Angebot und ein erhöhter Aufwand des Kreishauses. „Aber ein Aufwand, den mein Team gerne vollbringt, denn er dient einer guten Sache“, erklärt Gesundheitsamtsleiterin Omar stolz. Am 14. Oktober hatten die Ärztinnen und Ärzte sowie einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes alle Hände voll zu tun. An drei Impfstationen wurden knapp 420 Impfdosen

verimpft. Deswegen hat sich das Kollegium des Gesundheitsamtes dazu entschlossen, die Aktion ab Donnerstag, den 3. November immer donnerstags von 13 bis 14 Uhr zu wiederholen.

Wie Omar verdeutlicht, ist die Grippe als Erkrankung nicht zu unterschätzen. Deswegen ist es laut der Amtsärztin wichtig, neben der Impfung auch weitere Punkte zu beachten: „So helfen zum Beispiel auch Standard-Hygiene-Maßnahmen, wie häufiges Händewaschen, Flächendesinfektion und Abstandhalten zu Erkrankten.“

Informationen sowie Tipps und Tricks zum präventiven Umgang mit der Grippe (Influenza) stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung online unter: https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/grippe-influenza/ zur Verfügung.

Nach einer erfolgten Impfung dauert es laut Meldung circa 10 bis 14 Tage um einen ausreichenden Schutz aufzubauen. Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sollten sich folgende Personengruppen impfen lassen:

• Alle Personen ab 60 Jahre,

• für alle Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Schwangerschaftsdrittel

• für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wiez.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV)

• für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen sowie für

• Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können.

Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem

• Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal),

• Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr,

• Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.

Die Impfung ist in der Regel kostenfrei über die Arztpraxen erhältlich, auch bieten manche Apotheken die Grippeimpfung an.

Die Impfaktion des Gesundheitsamtes bietet die Grippeimpfung in diesem Jahr ab dem 03. November immer donnerstags und somit an einem Tag in der Woche, von 13-14 Uhr im

Gesundheitsamt, Peter-Altmeier-Platz 1

56410 Montabaur

an.

Die Behörde bittet darum, ausschließlich den Seiteneingang zum Gesundheitsamt zu nutzen.

Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Mitzubringen sind:

• Impfpass

• Ausgefüllten Einwilligungsbogen oder eigener Stift.

Das Gesundheitsamt macht darauf aufmerksam, dass der Impfstoff InfluSplit Tetra verimpft wird. Hierbei handelt es sich nicht um den Hochdosis Impfstoff, welcher von der STIKO für Menschen über dem 60. Lebensjahr empfohlen wird. Trotzdem haben auch über 60-jährige Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, auf Wunsch mit InfluSplit Tetra geimpft zu werden.

Es gilt die Maskenpflicht. Es ist hilfreich, wenn Sie kurzärmelige Kleidung unter Ihrer Jacke tragen. Für weitere Impfungen (Pneumokokken, Tetanus u.A.) wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

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