Allgemeine Berichte | 13.10.2020

16 Teilnehmer nutzten vierteilige Schulung für ehrenamtliche Betreuer in Niederzissen

Grundkurs Betreuungsrecht trotz Corona im Brohltal

Auch mit Abstandsregel kamen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dem Thema Betreuung äher.Foto: Ralph Seeger

Kreis Ahrweiler. Auch in Corona-Zeiten wollen die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler - der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und des SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. - Menschen schulen, um ihnen ihre ehrenamtliche Aufgabe in der Betreuung zu erleichtern. Unterstützung bekamen sie von der Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal, die ihnen den Großen Wappensaal in Niederzissen für vier Abende zur Verfügung stellte. Und dieses Angebot nutzten 16 Personen, darunter auch Vorsorgebevollmächtigte und Eltern, die ihr mittlerweile erwachsenes, behindertes Kind betreuen oder ein Mann, der sozial engagiert zwei behinderte Erwachsene betreut. Einige der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wollen vielleicht später eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen. Selbstverständlich wurde auch diese vierteilige Schulung unter Beachtung der Corona-Regeln von den beiden Referenten Uwe Moschkau, Diakonie, und Ralph Seeger, SKFM, durchgeführt.

Bereits am ersten Abend gab es nach der Einführung ins Betreuungsrecht Hinweise auf die aktuell geplante Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechtes, über die im nächsten Jahr vielleicht entschieden wird. Die Reform soll die Rechte, Selbstbestimmung und Autonomie betreuter Personen weiter stärken und ehrenamtlichen Betreuern eine noch bessere Unterstützung bieten.

Am zweiten Abend zum Thema „Vermögenssorge“ ging Uwe Moschkau der Frage nach, was zu tun ist, wenn bei der Erstellung des Vermögensverzeichnisses eine Lebensversicherung auftaucht und ob ein vorhandenes Aktiendepot, das nicht „mündelsicher“ ist, verkauft werden darf.

Ebenso spannend war beim Thema „Gesundheitssorge“ die von Ralph Seeger gestellte Frage, wie es um ein Genehmigungsverfahren gestellt ist, wenn ein ärztlicher Eingriff das Leben des Betreuten möglicherweise gefährdet oder die Behandlung einen dauerhaften Schaden nach sich ziehen kann.

Am vierten Abend zum Thema „Aufenthaltsbestimmung“ erklärte Ralph Seeger, wann ein Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigter eine „betreuungsgerichtliche Genehmigung“ benötigt. So handelt es sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme, wenn vom Heim zeitweise oder dauerhaft ein Bettgitter errichtet wird. „Freiheitsentziehende Maßnahmen sollten vermieden und Alternativen genutzt werden“, lautet das Fazit von Ralph Seeger.

Immer wieder veranschaulichten die Referenten die Problematiken mit Praxis-Fallbeispielen und fragten zum Abschluss die Inhalte des jeweiligen Themenabends ab.

Die 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmer dankten den beiden Referenten Ralph Seeger und Uwe Moschkau für ihre kenntnisreiche, ruhige Art, mit der sie die doch schwierigen und umfassenden Inhalte vermittelten. Und die Betreuungsvereine danken der Gemeindeverwaltung Brohltal, die diese Schulung mit der Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten erst möglich gemacht hat.

Auch nach der Schulung stehen die beiden Betreuungsvereine den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern beratend und helfend zur Seite. Jeder, der sich für die Aufgabe und Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert, kann sich mit einem der beiden Betreuungsvereine in Verbindung setzen. Der nächste Grundkurs wird ab dem 23. Februar 2021 in Bad Neuenahr-Ahrweiler angeboten.

Anmeldungen

SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., Ehlinger Str. 47, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Telefon: 0 26 41/20 12 78, www.skfm-ahrweiler.de.

Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region, Wolfgang-Müller-Str. 7a, 53 474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Telefon: 02641 / 20 70 100, www.betreuungsverein-ahrweiler.de.

Auch mit Abstandsregel kamen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dem Thema Betreuung äher. Foto: Ralph Seeger

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