Allgemeine Berichte | 27.10.2017, 09:49 Uhr

LKA gibt Tipps für Halloween

Gruseln, aber mit Verstand

Damit Halloween schaurig-schön wird, braucht es auch beim Streichespielen gewisse Regeln. Foto: LKA Rheinland-Pfalz
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Region. In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November wird es wieder schaurig-schön: Denn dann ist Halloween und Scharen an Menschen ziehen verkleidet von Haus zu Haus und fordern „Süßes, sonst gibt’s Saures“. Damit jedoch am Morgen danach kein böses Erwachen droht, sollten auch beim Streichespielen gewisse Regeln eingehalten werden. Denn so mancher Scherz wird schnell zur Straftat.

Müll im Vorgarten verteilen, die Hauswand mit Farbe beschmieren oder Autos zerkratzen: All das sind keine Kavaliersdelikte, sondern Sachbeschädigungen und somit strafbar. Darauf macht das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz zu Halloween aufmerksam. Sachbeschädigungen können mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden.

Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen sogar, wenn Sachen beschädigt werden, die der öffentlichen Nutzung dienen. Dazu gehören z.B. demolierte Parkbänke und zerkratzte Scheiben in Zügen.

Was viele nicht wissen: Ein Halloween-Streich kann auch für diejenigen teuer werden, die nur dabei sind und zuschauen - denn dann handelt es sich um gemeinschaftliche Sachbeschädigung. In jedem Fall bedeutet das mindestens eine Geldstrafe, hinzu kommt die Schadenswiedergutmachung. Eltern sollten sich zudem bewusst sein, dass sie bei missglückten Streichen ihrer Kinder haften können - entweder, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder weil das Kind zu unreif ist. Am besten ist es daher, mit dem Kind vorab zu klären, was es darf und was es nicht darf.

Beim Maskieren verläuft die Grenze zwischen reinem Erschrecken und einem direkten Angriff fließend. Sollten Sie sich bedroht fühlen oder gar Zeuge oder Opfer einer Straftat werden, scheuen Sie sich nicht und wählen Sie den Notruf unter der 110.

Pressemitteilung Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

Damit Halloween schaurig-schön wird, braucht es auch beim Streichespielen gewisse Regeln. Foto: LKA Rheinland-Pfalz

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