Allgemeine Berichte | 13.04.2016

Der Rhein-Sieg-Kreis informiert

Handlungsspielräume regionaler Kooperation erweitern

Der :rak zum aktuellen LEP-Entwurf

Rhein-Sieg-Kreis. Der Regionale Arbeitskreis Entwicklung, Planung und Verkehr (:rak) der Stadt Bonn, des Rhein-Sieg-Kreises und des Kreises Ahrweiler nimmt zum zweiten Beteiligungsverfahren des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP) Stellung.

Darin setzt sich der :rak insbesondere mit den neu formulierten Methoden der Bedarfsberechnung für Wohnungsbau- und Wirtschaftsflächen auseinander, die künftig die Grundlage für die kommunale Bauleitplanung darstellen sollen. In der Anwendung der ermittelten Rechenformeln liegt aus Sicht des :rak - ohne strategische Impulse der Gegensteuerung - die Gefahr der weiteren Verschärfung der im Land zu beobachtenden unterschiedlichen Entwicklungen.

Statt einer starren Berechnungsmethode auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose des Landes beziehungsweise des bisherigen Wirtschaftsflächenverbrauchs, wie der Entwurf des LEP dies für das ganze Land NRW vorsieht, schlägt der :rak die Aufweitung der regionalen Betrachtung durch einen Prognosekorridor als Orientierungsrahmen vor, in den auch die Ergebnisse weiterer wissenschaftlicher Vorausberechnungen und Szenarien einfließen können – wie zum Beispiel die Prognosen des Regionalen Handlungskonzepts Wohnen 2020. Dies sei gerade vor dem Hintergrund der aktuellen, kaum kalkulierbaren Zuwanderungsbewegungen sinnvoller als ein enges „Rechenkorsett“.

Möglichkeiten regionaler Kooperationen nur unzureichend ausgeweitet

Der Arbeitskreis kritisierte weiter, die Möglichkeiten regionaler Kooperationen seien nur unzureichend ausgeweitet worden. Diese sind im Bereich der gewerblichen Entwicklung zwar Bestandteil des LEP-Entwurfs, der :rak hält aber auch im Bereich der allgemeinen Siedlungsentwicklung ein abgestimmtes strategisches Vorgehen für erforderlich. Dies könnte die kommunalen und regionalen Handlungsspielräume deutlich erweitern und zu einem sparsameren Flächenverbrauch beitragen. Festlegungen des LEP wie beispielsweise zum Flächentausch werden erst dann eine größere Wirkung entfalten, wenn über die (engen) Grenzen der jeweiligen Kommune hinaus gedacht und gehandelt wird. Dies stelle im Umkehrschluss natürlich eine Herausforderung für die Teilregionen des Landes dar, konstruktiv, strategisch und gesamtverantwortlich an ihrer regionalen Entwicklung zu arbeiten, so der :rak.

Bereits im Rahmen der Beteiligung zum ersten von der Landesregierung vorgelegten Entwurf hatte der Arbeitskreis sich positioniert und unter anderem die Auswirkungen einer allzu starren Begrenzung der Siedlungsentwicklung für die Wachstumsregion Bonn / Rhein-Sieg / Ahrweiler und die Einschränkung der kommunalen und regionalen Handlungsspielräume durch verbindliche Vorgaben seitens der Landesregierung kritisiert. Verschiedene (auch) vom :rak geäußerte Kritikpunkte fanden Eingang in den inzwischen vorliegenden zweiten Entwurf. So wurde zum Beispiel die Bindungswirkung des „5-Hektar-Ziels“ gelockert, das die Siedlungsflächenentwicklung in NRW begrenzen soll. In den letzten Jahren wurden täglich durchschnittlich etwa zehn Hektar unverbaute Fläche für Straßen oder Siedlungen „verbraucht“ - Ziel der Landesregierung ist es, den täglichen Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 auf fünf Hektar zu begrenzen.

:rak wird sich weiterhin an der regional- und landesplanerischen Diskussion beteiligen

Der Regionale Arbeitskreis Entwicklung, Planung und Verkehr wird sich auch weiterhin engagiert an der regional- und landesplanerischen Diskussion beteiligen, um im Auftrag der beteiligten Kreise und Gemeinden sowie aus der eigenen, regionalen Sicht heraus die weitere Debatte um den LEP und dessen Umsetzung in der Regionalplanung zu begleiten. Da die Verflechtungen des Kreises Ahrweiler mit der Stadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis zu den Kernelementen des :rak zählen, geht die Betrachtung über die Landesgrenze hinaus. Die länderübergreifende Kooperation des :rak wurde zuletzt in der gemeinsamen Sitzung der Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen am 26. Januar ausdrücklich begrüßt und die Erweiterung um das Thema Regionalentwicklung von beiden Seiten als sinnvoll und notwendig erachtet.

Die Stellungnahme des :rak zum zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplanes NRW kann unter www.region-bonn.de abgerufen werden. Pressemitteilung des

Rhein-Sieg-Kreises

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