Sperrung des Netteuferwegs von der Heseler Mühle in Richtung Plaidt und umgekehrt
Hangrutsch macht Begehung unfallträchtig
Ochtendung. An der Wegeverbindung von der unteren Heseler Mühle in Richtung Plaidt (natürlich auch umgekehrt) ist der Nettehang abgerutscht. Ein Begehen ist daher sehr unfallträchtig. Insofern ist die Wegeabzweigung aus Richtung Ochtendung und in der Gegenrichtung aus Richtung Plaidt abgesperrt und ein Benutzungsverbot wegen Erdrutschs per Beschilderung ausgesprochen. Widerrechtliches Begehen erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr des Nutzers. Es ist zu befürchten, dass zusätzliche Abbrüche erfolgen. Zumindest zurzeit ist daher nur die Wegeführung an der oberen Heseler Mühle vorbei verkehrssicher.
Pressemitteilung
Lothar Kalter
Ortsbürgermeister