Allgemeine Berichte | 16.02.2022

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Haus ohne Keller?

Keller lassen sich nachträglich kaum verändern, deshalb müssen sie besonders vorausschauend geplant werden. Foto: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Kreis Neuwied. Der Keller gehört zum Haus traditionell dazu – zumindest im größten Teil Deutschlands. Trotzdem lassen auch in Deutschland einige Baufamilien den Keller weg, meist aus Kostengründen. Denn vor allem, wenn wegen ungünstigen Bodenverhältnissen, hohem Grundwasserpegel oder in Hochwassergebieten in einer sogenannten „weißen Wanne“ gebaut werden muss, um das Fundament trocken zu halten, ist ein Keller ein großer Baukostenfaktor.

Vor der Entscheidung für einen Keller ist es besonders wichtig, ein Bodengutachten einzuholen. Und vor der Entscheidung gegen einen Keller sollte der Bauherr genau überlegen, ob er den fehlenden Raum später vermissen wird, weil sich seine Bedürfnisse mit der Zeit ändern.

Ein beheizter Hochkeller mit großen Fenstern ist auch als Wohnraum attraktiv. Er stellt allerdings höhere Anforderungen an den Wärmeschutz als ein unbeheizter Keller. Ein Ausbaukeller muss rundherum gedämmt sein, dichte Fenster und Außentüren sowie eine dicke Dämmung unter der Bodenplatte aufweisen.

Wird ein unbeheizter Keller nur zur Lagerung genutzt, muss die Tür zum inneren Kellerabgang dicht schließbar sein und die Deckendämmung muss bei der Berechnung der Raumhöhe mitberücksichtigt werden. Die Heiztechnik (Heizkessel und Speicher) ist idealerweise nicht im kalten Keller, sondern im gedämmten Bereich untergebracht. So geht die Abwärme des Brenners, des Warmwasserspeichers und der Verteilrohre nicht im kalten Kellerraum verloren.

Fragen zu allen Details des Energiesparens im Alt- und Neubau beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.

Die nächsten Beratungstermine finden im Landkreis Neuwied wie folgt statt:

• In Asbach am 16. März von 13.45 bis 16.45 Uhr.

• In Bad Hönningen am 2. März von 8.15 bis 12 Uhr.

• In Dierdorf am 24. März von 15 bis 18 Uhr.

• In Neuwied am 9. März von 14 bis 17.45 Uhr.

• In Rengsdorf am 10. März von 15 bis 18 Uhr.

Die Beratung ist kostenfrei. Sie findet telefonisch und an einigen Beratungsorten auch wieder persönlich statt. Weitere Informationen und einen Termin erhalten Verbraucher/innen unter Tel. (08 00) 60 75 600 (kostenfrei) sowie unter energie@vz-rlp.de.

Pressemitteilung der

Verbraucherzentrale

Rheinland-Pfalz

Keller lassen sich nachträglich kaum verändern, deshalb müssen sie besonders vorausschauend geplant werden. Foto: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

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