Allgemeine Berichte | 08.03.2019

Tatsächliche Leerungen aus 2018 werden abgerechnet

Haushalte erhalten Abfallgebührenbescheide

Kreis MYK. Bald werden die Abfallgebührenbescheide versandt. Im Laufe des Monats März erhalten alle Mayen-Koblenzer Haushalte ihre Abrechnungen. Das teilt die Kreislaufwirtschaft des Landkreises mit. Der Gebührenbescheid besteht, wie auch in den Vorjahren, aus zwei Teilen: Zunächst die Berechnung für die Vorauszahlung 2019, mit der alle in einem Jahr anfallenden Fixkosten abgedeckt sind. Es folgt die individuelle Abrechnung für das zurückliegende Jahr 2018. Diese beinhaltet neben den Fixkosten für 2018 auch alle tatsächlich erfolgten Leerungen der Restabfall- und Papierbehälter.

Für die Leerung des Papierbehälters erfolgt eine Gutschrift, beim Restabfallbehälter werden Gebühren fällig. Allen Schreiben ist ein Erläuterungsblatt beigefügt. Darauf stehen Hinweise zu Rechtsgrundlagen sowie Erläuterungen zum Inhalt oder Begrifflichkeiten. Ebenfalls beigefügt ist ein Formular, mit welchem unkompliziert Änderungen, wie beispielsweise neue Grundstückseigentümer oder die Zusammensetzung des Haushalts, schriftlich mitgeteilt werden kann.

Mehr Infos zu den Gebührenbescheiden und alle notwendigen Formulare gibt es im Internet auf der Homepage der Kreislaufwirtschaft unter www.kreislaufwirtschaft-myk.de.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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