Haushaltsatzung der Ortsgemeinde Hundsdorf
Hundsdorf. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat Hundsdorf zugeleitet.
Dieser liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, Zimmer 213, während der Dienststunden bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung durch die Einwohner der Ortsgemeinde Hundsdorf bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden.
