Allgemeine Berichte | 16.01.2019

Hinweis der Gemeinde Wachtberg

Hausnummern gut sichtbar anbringen

Wachtberg. Die Gemeinde Wachtberg weist darauf hin, dass, gemäß Straßenordnung der Gemeinde Wachtberg, Eigentümer verpflichtet sind, ihr Haus mit der zugeteilten Hausnummer gut sichtbar zu versehen.

In Notfällen können so Polizei, Feuerwehr, Notärzte und Krankenwagen die Adressen schneller finden. Auch den Postzustellern erleichtert dies die Arbeit.

Die Hausnummer ist unmittelbar neben dem Haupteingang deutlich sichtbar anzubringen. Liegt der Haupteingang nicht an der Straßenseite, so ist sie an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grundstücks, und zwar an der dem Haupteingang zunächst liegenden Hauswand, anzubringen. Ist ein Vorgarten vorhanden, der das Wohngebäude zur Straße hin verdeckt oder die Hausnummer nicht erkennen lässt, so ist sie an der Einfriedung neben dem Eingangstor beziehungsweise der Eingangstür zu befestigen, gegebenenfalls separat anzubringen.

Bei Fragen steht im Rathaus Petra Axer, Zimmer 04/EG, Tel. (02 28) 9 54 41 78, E-Mail: petra.axer@wachtberg.de zur Verfügung. Pressemitteilung der

Gemeinde Wachtberg

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