Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Helle Kleidung und Vorsicht beim Anzünden des Feuers
Hinweise für Kitas, Schulen und Feuerwehren beim St.-Martin-Umzug
Koblenz. Bald ziehen vielerorts wieder Schul- und Kitakinder mit leuchtenden Laternen durch die Straßen und begleiten Sankt Martin zum Feuer. Auch zahlreiche Feuerwehrmitglieder sind aus Anlass des Namenstags des heiligen Martin im Einsatz. Sie sichern die Umzüge und stellen den erforderlichen Brandschutz beim Martinsfeuer sicher. Was ist zu beachten? Wie sieht es aus mit dem Versicherungsschutz während des Martinszugs? Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz informiert.
Wird der Umzug von der Kita, der Schule oder der Kommune veranstaltet und nehmen die Kinder als Gruppe im Sinn einer Gemeinschaftsveranstaltung an dem Martinsumzug teil, dann stehen die Kinder der Einrichtung, die Beschäftigten und auch die von der Leitung der jeweiligen Einrichtung beauftragten ehrenamtlichen Helfenden – wie etwa Mitglieder des Elternbeirats – unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz umfasst in diesem Fall den Umzug selbst und auch die Wege zum Umzug und zurück nach Hause. Für Personenschäden anderer Teilnehmer ist die Krankenversicherung zuständig. Im Auftrag von Kommunen oder auf Bitte einer Einrichtung sichern Angehörige der Feuerwehren den Lichterumzug. An vielen Orten entzünden sie auch das Feuer. Die Feuerwehrleute sind, unabhängig davon, wer die Veranstaltung organisiert, beim Sichern des Umzugs, bei der Brandsicherung und bei der anschließenden Brandwache des Martinsfeuers im Rahmen ihrer Feuerwehrtätigkeit durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.
Was ist zu beachten? Besonders Kinder, aber auch Erwachsene sollten während des Umzugs durch Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer gut zu sehen sein. Hierzu sind Reflektoren und helle Kleidung wichtig. Sie könnten zum Beispiel Warnwesten tragen.
Feuchte Holzhaufen und ein ungeeigneter Aufbau erschweren häufig das Entzünden des Martinsfeuers. Auf Brandbeschleuniger wie zum Beispiel Benzin oder Spiritus ist zu verzichten. Geeignete Anzündhilfen sind im Handel erhältlich. Papier, Stroh oder in Wachs getauchte Textilien helfen dabei. Weitere Informationen per E-Mail unter anfragen@ukrlp.de oder unter der Telefonnummer (0 26 32) 9 60 37 10.
