Hinweis des Ordnungsamtes an Hundehalter und Hundeführer
Hier müssen Hunde an die Leine
Es geht um den Maifeld-Radweg
Maifeld. Fahrradfahren, wandern, skaten - der Maifeld-Radweg bietet sich an für schöne Touren inmitten der Natur. Auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Münstermaifeld und Ochtendung beziehungsweise Polch und Mayen sorgt die nur moderate Steigung für ein nicht allzu anstrengendes sportliches Vergnügen. Auch Bello oder Lumpi dürfen dabei sein, vorausgesetzt sie sind angeleint. Freilaufende Hunde dagegen haben in dieser öffentlichen Freizeitanlage nichts zu suchen. Darauf weist das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Maifeld hin.
Auf dem Maifeld-Radweg gehören Hunde an die Leine. In der Vergangenheit kam es auf dem Maifeld-Radweg immer wieder zu Beißvorfällen mit freilaufenden Hunden. Dabei zeigte sich, dass viele Hundehalter leider uneinsichtig gegenüber den Geschädigten ebenso wie gegenüber der örtlichen Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld aufgetreten sind. Oft war bei ihnen gar kein Unrechtsbewusstsein erkennbar.
„Tretminen“ bitte sofort entfernen
Vor diesem Hintergrund weist das Ordnungsamt noch einmal auf die Rechtslage hin: Nach der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und Anlagen in der Verbandsgemeinde Maifeld sind Hunde innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint auszuführen. Außerhalb bebauter Ortslagen müssen sie umgehend und ohne Aufforderung angeleint werden, wenn sich andere Personen nähern. Da es sich bei dem Maifeld-Radweg um eine öffentliche Freizeitanlage handelt, sind dort generell Hunde nur angeleint zu führen. Regelmäßig wird außerdem beanstandet, dass Hunde rücksichtsloser Hundehalter den Maifeld-Radweg durch Hundekot stark verunreinigen. Diese schöne Strecke auf der ausgebauten Bahntrasse ist herrlich für lange Spaziergänge auch mit dem Hund. Wenn der treue Vierbeiner dann mal muss, ist das gar kein Problem: Unterwegs finden sich gut ein Dutzend Spender für Hundekotbeutel. Herrchen oder Frauchen kann sich kostenlos bedienen und die Spuren des „großen Geschäftes“ ihrer treuen Gefährten im nächsten Abfallbehälter entsorgen. Bitte nur dort und nicht irgendwo in der Natur, wie es leider immer wieder passiert. Am besten, man hat das Tütchen schon für alle Fälle in der Hosentasche. Denn mal ehrlich: Wer tappt schon gerne in eine „Tretmine“? Die Rechtslage dazu ist übrigens eindeutig: Halter und Führer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass öffentliche Anlagen und Gehflächen von öffentlichen Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verschmutzt werden. Im Klartext heißt das: Sowohl Hundehalter als auch Hundeführer sind verpflichtet, Kothaufen ihrer vierbeinigen Lieblinge unverzüglich zu beseitigen. Diese Regelungen gelten für Straßen und Gehwege ebenso wie natürlich auch für den Maifeld-Radweg.
Ordnungswidrigkeit
Das Nichtbeachten der vorgenannten Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Pressemitteilung
Verbandsgemeindeverwaltung
Maifeld
