Allgemeine Berichte | 30.05.2025

Hinweis aus dem Mayener Rathaus: Ausweisdokumente kontrollieren

Die Beantragung von Reisepässen wird vermehrt vor den Ferien nachgefragt.  Foto: Zoe Mertz/ Stadt Mayen

Mayen. Der lang ersehnte Urlaub steht kurz bevor – doch beim Blick in die Brieftasche die böse Überraschung: Der Personalausweis ist abgelaufen! Ein Problem, das jedes Jahr viele Bürgerinnen und Bürger betrifft. Ohne gültige Ausweisdokumente ist die Einreise in andere Länder nicht möglich – und der Urlaub gerät in Gefahr.

Die Stadtverwaltung Mayen rät deshalb dringend, rechtzeitig vor Reiseantritt die Gültigkeit von Personalausweis und Reisepass zu überprüfen – auch bei Kindern. Die Bearbeitungszeit für neue Ausweisdokumente beträgt in der Regel etwa drei bis sechs Wochen. Vorläufige Ausweise oder Pässe sind zwar kurzfristig erhältlich, verursachen aber zusätzliche Kosten und werden nicht in allen Ländern akzeptiert.

Auch bei Reisen innerhalb der EU sind gültige Ausweispapiere verpflichtend. Zudem ist jeder Deutsche ab 16 Jahren gesetzlich verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, dem droht ein Verwarnungsgeld.

Eine Verlängerung von Ausweisdokumenten ist nicht möglich, es muss stets ein neuer Ausweis oder Reisepass beantragt werden. Die Beantragung erfolgt persönlich beim Einwohnermeldeamt – für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mayen also bei der Stadtverwaltung im Rathaus Rosengasse. Dort muss der Antrag eigenhändig unterschrieben werden, zusätzlich werden Fingerabdrücke genommen, was seit 2021 verpflichtend ist. Für die Antragstellung werden der alte Ausweis oder Reisepass (auch wenn abgelaufen), ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild sowie bei Erstanträgen ggf. eine Geburts- oder Abstammungsurkunde benötigt.

Seit dem 1. Mai können im Einwohnermeldeamt Mayen biometrische Passfotos direkt vor Ort aufgenommen werden. Der Service kostet 6 Euro und erleichtert die Antragstellung erheblich, da das Passbild direkt den geltenden Anforderungen entspricht.

Die Gültigkeit der Ausweise beträgt bei Personen bis 24 Jahre sechs Jahre, ab 24 Jahren zehn Jahre. Auch für Kinder jeden Alters müssen bei Auslandsreisen eigene Ausweisdokumente beantragt werden – entweder ein Personalausweis oder ein Reisepass. Diese werden auf Antrag der Sorgeberechtigten ausgestellt. Hierfür ist grundsätzlich die Unterschrift eines Elternteils bzw. aller Betreuer erforderlich. Auch bei Kindern ist ein biometrietaugliches Lichtbild notwendig.

Die Gebühren betragen für einen Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro, ab 24 Jahren 37,00 Euro. Der Reisepass kostet bis 24 Jahre 37,50 Euro, ab 24 Jahren 70,00 Euro.

Die Mitarbeiterinnen der Melde- und Passbehörde der Stadtverwaltung Mayen stehen für Rückfragen gerne telefonisch zur Verfügung unter 02651/883303. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag jeweils von 8:30 bis 12 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr. Die gewohnten Online-Dienstleistungen stehen über www.mayen.de/onlineleistungen zur Verfügung.

Pressemitteilung

Stadt Mayen

Die Beantragung von Reisepässen wird vermehrt vor den Ferien nachgefragt. Foto: Zoe Mertz/ Stadt Mayen

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