Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen

Hinweis der Ordnungsbehörde für die örtlichen Gastronomiebetriebe mit Geldspielgeräten

Höhr-Grenzhausen. Nach Artikel 5 i.V.m. Artikel 7 der 6. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung läuft am 10. November die 5-jährige Übergangsfrist zur Reduzierung der zulässigen Anzahl von Geldspielgeräten ab. In der Gastronomie dürfen ab diesem Tag nur noch maximal zwei Geldspielgeräte aufgestellt werden (§ 3 Absatz 1 Satz 1 Spielverordnung - SpielV -).

Da diese Regelung am 10. November in Kraft tritt, dürfen ab 0:00 Uhr dieses Tages nur noch maximal zwei Geldspielgeräte aufgestellt werden.

Das möglicherweise bisher unter bestimmten Voraussetzungen zulässige 3. Geldspielgerät muss ausnahmslos aus dem Gastraum entfernt werden. Lediglich die Außerbetriebnahme des 3. Gerätes ist nicht ausreichend. Für den Fall des Weiterbetriebes als auch für den Fall des Nichtentfernens eines 3. Geldspielgerätes über den Stichtag 10. November hinaus drohen empfindliche Bußgelder, die auch die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Aufstellers und des Gastronomen infrage stellen können.

Aufgrund der gesetzlichen Änderung ist ab dem 10. November mit vermehrten Kontrollen zu rechnen.

Verbandsgemeindeverwaltung

Höhr-Grenzhausen

- Ordnungsbehörde -