Kreis Ahrweiler

Hochwassergeschädigte können Soforthilfe beantragen

Hochwassergeschädigte können Soforthilfe beantragen

Foto: BURG

Kreis Ahrweiler.Ab sofort können unter der Mailadresse:

soforthilfe@kreis-ahrweiler.de

Anträge auf finanzielle Soforthilfen gestellt werden.

Erforderlich sind hierfür die folgenden Daten:

-Name

-Vorname

-Geburtsdatum

-Adresse im betroffenen Gebiet

-Angabe ob die Soforthilfe privat oder gewerblich benötigt wird

-Wenn die Soforthilfe privat beantragt wird, Angabe der im Haushalt lebenden Personen

-aktuelle Erreichbarkeit (Telefonnummer für Rückfragen)

-Bankverbindung

Wichtig: Bei Auszahlung des Geldbetrages handelt es sich um eine erste Soforthilfe, die dazu dient kurzfristig Geld für lebensnotwendige Besorgungen zur Verfügung zu haben.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Ahrweiler