Allgemeine Berichte | 07.09.2021, 16:30 Uhr

Beschwerden bei der Wachtberger Gemeindeverwaltung

Hundekot und Pferdemist beseitigen

Da Hundekot stark mit Bakterien belastet ist, stellt er eine gesundheitliche Gefahr für Mensch und Tier dar

Wachtberg. Immer wieder erreichen die Wachtberger Gemeindeverwaltung Beschwerden über Hunde und deren Besitzer. Besonders die Verunreinigungen durch Hundekot führen vielerorts zu Konflikten zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern.

Hundekot

Hundehalter und Hundeführer müssen dafür sorgen, dass Hundekot nicht auf Straßen und Gehwegen, in Grünanlagen, auf Kinderspielplätzen oder auf fremden Grundstücken abgesetzt wird. Auch auf landwirtschaftlichen Flächen, Wiesen, Weiden und Äckern, hat Hundekot absolut nichts zu suchen. Landwirtschaftliche Flächen dienen der Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln. Da Hundekot stark mit Bakterien belastet ist, stellt er eine gesundheitliche Gefahr für Mensch und Tier dar. Dass Lebensmittel, die für den menschlichen Verzehr gedacht sind, nicht durch Hundekot verunreinigt sein sollten, dürfte selbstverständlich sein. Rinder verweigern Heu, das durch Hundekot verschmutzt ist. Wird dennoch Kot von Rindern aufgenommen, kann dies zu Erkrankungen und Totgeburten führen.

Verantwortungsbewusste Hundehalter sammeln den Kot ihres Hundes unverzüglich auf und entsorgen ihn ordnungsgemäß. Plastiktüten oder spezielle „Hundetüten“, die im Fach- und Drogeriehandel erhältlich sind, sollte ein Hundeführer also immer dabei haben. Kottüten sollten zudem ausschließlich (!) in einem entsprechenden Abfallbehälter entsorgt werden und keinesfalls (!) in der Natur!

Grundsätzlich dürfen Hunde in der freien Landschaft unangeleint nur auf Straßen, Wegen und Wegrändern laufen. Landwirtschaftlich genutzte Flächen sind für Hunde tabu! Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen immer an der Leine geführt werden.

Pferdemist

Aus gegebenem Anlass wird zudem darauf hingewiesen, dass Reiterinnen und Reiter verpflichtet sind, darauf zu achten, dass die von ihnen zum Reiten genutzten Straßen und Wege nicht durch Pferdemist verunreinigt werden. War eine Verunreinigung nicht zu vermeiden, ist jede Reiterin/jeder Reiter verpflichtet, die Verunreinigung unverzüglich zu beseitigen.

Ordnungswidrigkeit, Bußgeld

Wer vorsätzlich oder fahrlässig seiner Pflicht zur Entfernung der oben aufgeführten Verunreinigungen nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Pressemitteilung

Gemeinde Wachtberg

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