Allgemeine Berichte | 14.02.2023

Kreisverwaltung weist auf bestehende Annahmestellen hin

Illegale Abfallentsorgung im Kreisgebiet

Symbolbild.  Foto: pixabay.com

Kreis Ahrweiler. Ob an Rastplätzen, Wanderparkplätzen, in Wäldern oder insbesondere in Bereichen von Altkleider- und Glascontainern kommt es immer noch zu unerlaubten Abfallablagerungen jeglicher Art. Nicht selten wird privater Haus- und Sperrmüll auf diese Weise entsorgt. Aber auch Problemabfälle wie Farbe, Öl und vieles mehr werden achtlos in der Natur weggeworfen. Dabei stehen für die Entsorgung im Kreis Ahrweiler verschiedene Anlaufstellen und Entsorgungswege zur Verfügung. Darauf macht die Kreisverwaltung erneut aufmerksam.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) bietet an drei Entsorgungsstellen die Möglichkeit, Abfall kostenfrei zu entsorgen. Dies sind das Abfallwirtschaftszentrum „Auf dem Scheid“ in Niederzissen, das Wertstoffzentrum Remagen-Kripp und das Umschlag- und Wertstoffzentrum Adenau-Leimbach. Private Haushalte können außerdem zwei Mal im Jahr Rest- und Holzsperrmüll zur kostenfreien Abholung anmelden oder auf den AWB-Anlagen anliefern. Viele Abfälle können ohne Mengenbegrenzung kostenlos abgegeben werden. Informationen zur fachgerechten Entsorgung von Abfall jeglicher Art gibt es auf der Internetseite des AWB unter https://www.meinawb.de/entsorgungsnavigator.

Wichtig: Illegale Abfallentsorgung ist alles andere als ein „Kavaliersdelikt“. Die im Abfall enthaltenen Stoffe können sich in der Umwelt anreichern und dabei Pflanzen, Tiere und letztendlich den Menschen gesundheitlich schädigen. Insbesondere Kunststoffe sind chemisch sehr stabil. Sie zersetzen sich nur sehr langsam oder sind schlecht bis gar nicht abbaubar. Wer Müll illegal entsorgt, schadet also sich selber und der Natur im Landkreis, der in weiten Teilen zum Landschaftsschutzgebiet „Rhein-Ahr-Eifel“ zählt.

Für den Täter oder die Täterin zieht die illegale Entsorgung zudem erhebliche Konsequenzen nach sich. So stellt die nicht ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro geahndet wird. Außerdem können dem Verursacher/der Verursacherin zusätzlich die Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung auferlegt werden. Werden gefährliche Abfälle (zum Beispiel behandeltes Altholz, Altöl, Asbest, Batterien, Chemikalien oder Elektrogeräte) rechtswidrig entsorgt, liegt sogar ein Straftatbestand vor, der von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt wird.

Die zuständige Bußgeldstelle verfolgt und ahndet Fälle illegaler Abfallentsorgung in Zusammenarbeit mit der Abteilung Umwelt der Kreisverwaltung Ahrweiler konsequent – vor allem um Wiederholungstaten und eine Ausweitung zu unterbinden.

Die Entsorgung illegaler Abfälle ist darüber hinaus mit einem erheblichen Aufwand verbunden, da meist unterschiedliche Entsorgungssysteme betroffen und zu bedienen sind. Vor dem Hintergrund der enormen Herausforderungen im Rahmen des Aufbaus an der Ahr stellt die Entsorgung illegaler Abfälle eine zusätzliche Belastung dar, die mit großem Personalaufwand und erhöhten Kosten einhergeht.

Wer illegalen Müll entdeckt, kann dies der Bußgeldstelle der Kreisverwaltung Ahrweiler unter Telefon (02641) 975-238 melden.

Pressemitteilung

der Kreisverwaltung Ahrweiler

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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