Die Kreisverwaltung informiert:

Illegale Schrottsammler unterwegs

Westerwaldkreis. Häufig können im Westerwaldkreis Fahrzeuge beobachtet werden, die unter dem Abspielen der bekannten Tonfolgen Wertstoffschrott einsammeln. Sie sind verstärkt an Samstagen sowie unmittelbar vor dem Zeitpunkt der Sperrmüllabfuhr unterwegs. Genutzt werden hier oftmals neutrale Kasten- oder Pritschenwagen, die sehr häufig verkehrsrechtliche Mängel aufweisen oder nicht den geltenden Zulassungsvorschriften entsprechen. Sie sind mit Kennzeichen des Westerwaldkreises bzw. mit auswärtigen Nummernschildern aus dem osteuropäischen Raum unterwegs. Häufig sind die Fahrzeuge nicht mit dem erforderlichen A-Schild gekennzeichnet, welches den gewerbsmäßigen Abfalltransport ausweist. Die untere Abfallbehörde des Westerwaldkreises, der Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb (WAB) und die Polizei weisen darauf hin, dass für solche Sammlungen eine Genehmigung erforderlich ist. Diese fehlt jedoch beim Großteil der umherfahrenden Schrottsammler. Außerdem stellt das Abspielen von lauter Musik einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar. Die jeweiligen Behörden und Institutionen appellieren daher dringend an die Bevölkerung diesen illegalen Schrottsammlern keinen Schrott oder sonstige Gegenstände zur Verfügung zu stellen. Diese zumeist nicht gesetzeskonformen Sammlungen verursachen weitreichende Probleme. So werden nicht verwertbare Teile achtlos in die Landschaft geworfen oder bei Bürgern vor der Hofeinfahrt abgelegt. Dadurch entstehen hohe Entsorgungskosten für die betroffenen Kommunen. Einige Schrottsammler haben in Wohngebieten regelrechte Betriebsstätten angelegt. Zudem werden im Umgang mit den gesammelten Stoffen nicht die umweltschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten.

Einnahmen aus dem Schrotthandel werden mehrfach nicht versteuert. Dem Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb gehen Einnahmen aus der Verwertung des Wertstoffschrottes verloren. Die entsprechenden Erlöse sorgen hier dafür, dass die Abfallgebühren stabil gehalten werden. Die Behörden weisen darauf hin, dass Metall- und Elektroschrott kostenlos bei der WAB abgegeben werden kann. Elektrogroßgeräte werden nach vorheriger Anmeldung kostenfrei abgeholt.

Die Polizei warnt darüber hinaus davor, diese Schrottsammler auf das Grundstück oder gar ins Haus zu lassen. Teilweise wurden entsprechende Objekte für Einbrüche ausgekundschaftet. Wer illegale Schrottsammler beobachtet, sollte sich das Kennzeichen notieren und die Polizei oder die untere Abfallbehörde des Westerwaldkreises informieren. Für weitere Informationen stehen Marco Metternich, Tel. 02602 124-568, E-Mail marco.metternich@westerwakdkreis.de oder Stefan Eckelt Tel. 02602 124-372, E-Mail stefan.eckelt@westerwaldkreis.de von der unteren Abfallbehörde des Westerwaldkreises zur Verfügung.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises