Schwerbehinderung: Vortragsabend im Rahmen der Demografiewoche Rheinland-Pfalz

Im persönlichen Gespräch auf den Einzelfall eingegangen

Für Menschen mit Behinderung und Antragsteller für Leistungen stehen auch das Bürger-Service-Büro Koblenz und die Pflegestützpunkte in der Region zur Verfügung

Im persönlichen Gespräch
auf den Einzelfall eingegangen

Der Vortragsabend zum Thema Schwerbehinderung war gut besucht und Klaus Groß vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Koblenz stand auch für Einzelgespräche mit den Teilnehmern zur Verfügung. Foto: Stefan Hauser

23.11.2019 - 13:51

Bad Ems/Koblenz. Im Rahmen der vierten landesweiten „Demografiewoche“ hatten die Pflegestützpunkte und die Regionale Pflegekonferenz zu einem Vortragsabend zum Thema „Schwerbehinderung“ eingeladen. Rund 70 Besucher füllten den großen Sitzungssaal in der Kreisverwaltung, wo Klaus Groß vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Koblenz den „Weg zum Schwerbehindertenausweis und damit verbundene Vorteile“ erläuterte. „In Rheinland-Pfalz haben rund 750.000 Menschen eine festgestellte Behinderung, davon werden 424.000 Menschen als schwerbehindert eingestuft, da ihr Grad der Behinderung (GdB) 50 Prozent und mehr beträgt“, wusste Groß zu berichten. Als behindert gilt, wer in seinen körperlichen Funktionen, seinen geistigen Fähigkeiten oder seiner seelischen Gesundheit länger als sechs Monate vom Lebensalter typischen Zustand abweicht und hierdurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist. Um Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müsse ein Antrag gestellt werden. Auf der Grundlage des § 152 SGB IX (Sozialgesetzbuch 9. Buch) werde dann geprüft, ob eine Behinderung besteht und ob ein Grad der Behinderung (GdB) vorliegt. Anträge können persönlich beim Versorgungsamt, schriftlich mit Antragsformular, formlos oder auch online (www.integrationsaemter.de/versorgungsaemter oder http://lsjv.rlp.de/de/buergerportaleservice/) eingereicht werden. Seine Feststellungen trifft das Versorgungsamt in der Regel anhand eingereichter Unterlagen oder auf der Basis von Befundunterlagen, die bei den vom Antragsteller genannten Ärzten angefordert werden. Grundlage für die Beurteilungen bildet seit 2009 die „Versorgungsmedizinverordnung“ in ihrer aktuellsten Fassung.


Individuelle Beratung und weiterführende Informationen


Viele der Teilnehmer nutzten den Abend zu gezielten Fragen an Klaus Groß. Der erwies sich nicht nur als profunder Kenner der Materie, sondern auch als jemand, dem die Anliegen der Betroffenen wichtig sind und der auch nach dem offiziellen Teil geduldig für zahlreiche Einzelgespräche zur Verfügung stand. Zum Nachlesen gibt es in gedruckter Form oder im Internet (www.einfach-teilhaben.de) zum Beispiel die Broschüre „Informationen für Menschen mit Behinderungen“. „Auch wenn die Online-Medien heutzutage viele Informationen vermitteln, können sie das persönliche Gespräch, in dem auf den Einzelfall eingegangen werden kann, aber nicht ganz ersetzen“, so das Fazit von Klaus Groß.

Dafür stehe jedem das Bürger-Service-Büro in der Baedekerstraße 2-20 in Koblenz (Tel.: 0261/4041-222) offen, wo man sich beraten lassen könne, gab er den Besuchern zum Abschluss mit auf den Heimweg. Bei ersten Fragen und zur Hilfe bei der Antragstellung stehen auch die Pflegestützpunkte zur Verfügung: Bad Ems, Kirchgasse 15-17 – Tel (0 26 03) 57 50 oder + 7 05 87; Diez, Friedhofstraße 19 – Tel (0 64 32) 91 98 13 oder + 9 52 88 70; Lahnstein, Gutenbergstraße 8 – Tel (0 26 21) 94 08 20 oder + 94 08 69; Nastätten, Borngasse 14a – Tel (0 67 72) 93 96 14 oder + 93 96 20.

Pressemitteilung

Pflegestützpunkt Bad Ems

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